Das BSG hat mit Urteil vom 12. August 2010 (Az.: B 3 KS 2/09 R) entschieden, dass Entgeltzahlungen eines abgabepflichtigen Unternehmens an Kommanditgesellschaften nicht der Künstlersozialabgabe unterfallen. Bisher waren lediglich Zahlungen an Unternehmen in der Rechtsform von beispielsweise GmbH, GmbH & Co. KG, AG oder Ltd. von der Künstlersozialabgabe unbelastet. Honorarzahlungen an Personengesellschaften wie eine GbR, OHG oder KG unterlagen der Abgabepflicht.
Eine Ausnahme bildet nun jedoch die Kommanditgesellschaft (KG). Trotz ihrer Eigenschaft als Personengesellschaft unterliegen Zahlungen an eine KG keiner Künstlersozialabgabe mehr.
Nach Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund kann dieses Urteil bereits jetzt angewendet werden. Soweit abgabepflichtige Unternehmen Entgeltzahlungen an Kommanditgesellschaften bei der Künstlersozialkasse gemeldet und auf diese Entgelte Künstlersozialabgabe gezahlt haben, kann gegenüber der Künstlersozialkasse ein Antrag auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Künstlersozialabgaben gestellt werden. Allerdings erfolgt eine Erstattung zeitlich rückwirkend nur im Rahmen der Verjährungsfrist. Für weitere Beratung zu diesem Thema bzw. zur Erstellung der Erstattungsanträge stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Als interdisziplinäre Sozietät aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten stehen wir Ihnen zu allen Fragen rund um das Arbeitsrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht mit Rat und Tat zur Seite.
Dr. Carl & Kollegen
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte
Promenade 18
91522 Ansbach
Tel.: 09 81 | 9 70 45 - 0
Fax: 09 81 | 9 70 45 - 10
Email: info@d-c-w.de
Internet: http://www.d-c-w.de
Anbieterkennzeichnung: http://www.dr-carl-und-kollegen.de/impressum/
Hinweis: Für alle auf diesem Internetauftritt eingestellten Informationen kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität genommen werden. Insbesondere stellt der Internetauftritt keine rechtsberatende, steuerberatende oder wirtschaftsprüfende Tätigkeit.
Bewertung
3 von
3 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert