Akute Aortendissektion mit Todesfolge

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Landgericht Offenburg - vom 25. November 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Akute Aortendissektion mit Todesfolge, 200.000,- Euro, LG Offenburg, Az.: 3 O 444/11

Chronologie:

Der verstorbene Patient befand sich über Jahre hinweg wegen eines Hochdruckleidens in ärztlicher Behandlung bei der Beklagten. Aufgrund eines plötzlichen massiven retrosternalen Schmerzes in Oktober 2007 wurde er in die Klinik eingeliefert, mit Verdacht auf einen Hinterwandinfarkt. Dabei wurde eine Aortendissektion fehlerhaft ausgeschlossen. Eine zwingende Indikation zur Notoperation unterblieb, der Patient verstarb kurze Zeit später.

Verfahren:

Bereits die Gutachterkommission der Bezirksärztekammer Südbaden (Az.: GSB 240/08) hatte sich mit dem Vorfall befasst und Fehler festgestellt. Das Landgericht Offenburg holte weitere Gutachten ein, die die Fehlerhaftigkeit bestätigten. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über eine pauschale Entschädigung von 200.000,- Euro vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

In der vorgenannten Angelegenheit hatte die Ärztekammer bereits Fehler in der Behandlung festgestellt, umso unverständlicher ist es, dass der Versicherer der Beklagten nicht zu einer Regulierung bereit war. Daher waren die Rechtsnachfolger des Verstorbenen als Erbengemeinschaft gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki.


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