Al-Qaida-Mitglieder dürfen aus Deutschland ausgewiesen werden, weil es sich bei Al-Qaida um eine Vereinigung handelt, die den Terrorismus unterstützt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden.
Der Kläger war bis zum 31.03.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Er wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafgerichtlich verurteilt. Das Strafverfahren ist hinsichtlich der Höhe der zu verhängenden Strafe noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Im Juni 2010 wies die beklagte Stadt den Kläger aus. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hatte keinen Erfolg.
Der Kläger habe bereits vor rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens ausgewiesen werden dürfen, weil er Mitglied von Al-Qaida sei, so das OVG. In den Jahren 2000 und 2001 habe er in einem Trainingslager in Afghanistan eine terroristische Ausbildung erhalten. Seither betrachte er den gewaltsamen Jihad gegen die «Ungläubigen» als seine Pflicht. Zudem habe er nach seiner Rückkehr in Deutschland umfangreiche Rekrutierung- und Beschaffungsmaßnahmen für Al-Qaida entfaltet.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.06.2012, 7 A 10303/12.OVG
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