Alkohol am Steuer: Führerschein nicht immer weg!

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Die Zahl der Verkehrsunfälle in Deutschland ist rückläufig. Wohl auch eine Folge des gestiegenen Bewusstseins im Umgang mit Alkohol. Man kann nur hoffen, dass es für möglichst viele auch im neuen Jahr so bleibt. Und sie die Fahrt nach der Silvesterparty nicht mit dem Auto angetreten haben. Und auch nicht mit dem Fahrrad, sofern Alkohol getrunken wurde. Denn häufig wird unterschätzt, dass bei einer Alkoholfahrt mit dem Fahrrad auch der Pkw-Führerschein in Gefahr ist. Zwar wird dieser nicht im Strafverfahren entzogen. Aber verwaltungsrechtlich kommt das „Dicke Ende” in Form einer MPU.

Gelegentlich lassen aber auch außerordentlich milde Urteile aufhorchen. Wie in diesem Fall, der vom LG Kaiserslautern (Az.: 6070 Js 8485/13 3 Ns) entschieden wurde. Der Täter hatte stattliche 1,75 Promille im Blut und wurde von dem Strafgericht dennoch nicht als „ungeeignet” zum Führen von Fahrzeugen eingestuft. Begründung: seit der Trunkenheitsfahrt war ein erheblicher Zeitraum verstrichen, der Täter war vorher noch nicht strafbar geworden. Zudem war er nur eine kurze Strecke gefahren. Und der Täter hat eine verkehrspsychologische Maßnahme (Mobil plus) absolviert, bei der er den Ursachen seines strafbaren Verhaltens auf den Grund ging. Ergebnis: kein Entzug der Fahrerlaubnis. Ein bemerkenswertes Urteil, das zeigt, dass einige Richter sich sehr individuell mit den Besonderheiten des Einzelfalles und der betroffenen Person auseinandersetzen.

Weitere Infos zum Fall: onlinerechtsberatung.de/alkohol-steuer-fuehrerschein-nicht-immer-weg

Dr. Henning Hartmann

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

03301 - 53 63 00


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