Viele Menschen scheuen den Besuch beim Rechtsanwalt, weil sie sich vor den Kosten fürchten.
Das ist völlig unnötig, wenn man sich auf den Besuch beim Rechtsanwalt vorbereitet und an der richtigen Stelle nachfragt. Tipp: Überlegen Sie sich vor Ihrem Besuch, was Ihnen der Rat oder die Vertretung durch den Rechtsanwalt wert wäre. Diese Vorstellung sollten Sie dann möglichst früh im Gespräch äußern. Nichts spricht dagegen, auf dieser Basis dann zu verhandeln. Die meisten Rechtsanwälte sind froh darum, wenn die Frage der Vergütung geklärt ist!
Man muss nur wenige Dinge über Rechtsanwaltsgebühren wissen, um in etwa einschätzen zu können, ob sich ein erster Besuch beim Rechtsanwalt lohnt.
1. Nach dem Gesetz werden zivilrechtliche Streitigkeiten (Miete, Kaufverträge, Werkverträge, Schadenersatz, Schmerzensgeld u.s.w.) anhand desjenigen Wertes bemessen, den Ihre Rechtsposition für Sie hat (Gegenstandswert). Dabei beträgt die Gebühr natürlich nur einen Anteil des Gegenstandswertes. Dieser Anteil ist in einer Tabelle geregelt. Bei einem Gegenstandswert von EUR 300,- Euro beispielsweise bekommt der Rechtsanwalt für Ihre Vertretung im Durchschnitt EUR 32,50.
2. Um rentabel zu arbeiten, muss ein Rechtsanwalt nach derzeitigem Stand mindestens EUR 150,00 in der Stunde erwirtschaften. Das ist nach aktuellen Erhebungen das absolute Minimum. Ein wirtschaftlicher denkender Rechtsanwalt dürfte bei einem solchen Gegenstandswert von EUR 300,- also etwa 10 Minuten aufwenden. Und zwar für alle mit dem Auftrag verbundenen Tätigkeiten wie Gespräch, Entwurf von Schreiben, Telefonate etc.
3. Je niedriger daher der Gegenstandswert ist, desto eher müssen Sie damit rechnen, dass der Rechtsanwalt mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung über seine Vergütung wird schließen wollen. Für diesen Fall sollten Sie jetzt unbedingt eine Vorstellung davon parat haben, wie viel Ihnen Ihr Anliegen wert ist.
4. Über die Gebühren sollten Sie unbedingt gleich im ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt sprechen. So vermeiden Sie später Überraschungen. Wenn Sie sich mit dem Rechtsanwalt im ersten Beratungsgespräch nicht einig werden, kann der Rechtsanwalt maximal eine Gebühr in Höhe von EUR 190,- abrechnen, bei gewerblichen Mandanten EUR 250,-. Das ist überschaubar.
5. Alles weitere hängt vom Einzelfall ab. Diesen Einzelfall kann der Rechtsanwalt in der Regel nur beurteilen, wenn er Ihr Anliegen in Grundzügen kennt. Faustformel: Alles für die Entscheidung der Mandatsübernahme wirklich Wichtige lässt sich in der Regel innerhalb einer halben Stunde klären. Schildern Sie dem Rechtsanwalt kurz Ihr Anliegen (max. 10 Minuten) und geben ihm 20 Minuten für Nachfragen. Danach sollten Sie beide wissen, ob eine Zusammenarbeit in Frage kommt.
6. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch beim Rechtsanwalt bewusst machen, dass es nichts umsonst gibt, insbesondere keinen guten Rat. Aber wenn Sie diese wenigen Punkte im Auge behalten, können Sie die Kosten jederzeit kalkulieren.
Bewertung
47 von
59 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert