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Gesetzesänderungen im Mai 2014: Neues Punktezentralregister, Änderungen beim Energieausweis, Ausbau der Schwangerenhilfe

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Am 1. Mai treten einige wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft. Betroffen sind Autofahrer, Mieter und Vermieter, Hausbesitzer, Bauherren, Verbraucher und andere Personengruppen. Die Redaktion von anwalt.de gibt einen Überblick, was sich zum Stichtag ändert:

Neues Punkteregister in Flensburg

Die Verkehrssünderkartei in Flensburg wird ab dem 1. Mai neu aufgestellt. Das Punktesystem von vormals 18 Punkten wird auf maximal 8 Punkte verschlankt. Zudem werden einige Verkehrsverstöße als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten nicht mehr in das Register eingetragen, etwa der Verstoß gegen die Umweltzonen oder Kennzeichenmissbrauch. Zudem wird die Möglichkeit zum Punkteabbau eingeschränkt. Weitere Informationen finden Sie im anwalt.de-Rechtstipp „Neues Flensburger Punktesystem gilt ab dem 1. Mai“.

Neuer Energieausweis für Immobilien

Auf Änderungen müssen sich Immobilieneigentümer und –nutzer einstellen. Denn zum 1. Mai tritt die neue Energieeinsparverordnung (ENEV 2014) in Kraft, die neue energetische Vorgaben und den Energiepass in neuem Layout vorgibt. Auf dem Pass werden die energetischen Werte dann – vergleichbar mit den Effizienzklassen bei Elektrogeräten – über ein Buchstabenlabel ausgewiesen. Bei der kommerziellen Anzeigenschaltung müssen energetische Angaben dann angegeben werden, etwa die Art des Energieausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis), Art der Heizung und das erzielte Buchstabenlabel. Bei kostenlosen Kleinanzeigen oder beispielsweise Aushang am schwarzen Brett müssen keine diesbezüglichen Angaben gemacht werden. Zudem muss bei der Wohnungsbesichtigung zum Beispiel durch Aushang dem Mietinteressenten der Energieausweis zur Kenntnisnahme bzw. nach Abschluss des Mietvertrages oder Immobilienkaufvertrages zur Verfügung gestellt werden.

Ausbau der Hilfen für Schwangere

Weiter tritt am Stichtag das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere in Kraft. Ziel der neuen Vorschriften ist eine Verbesserung bei der vertraulichen Geburt und anonymen Schwangerenberatung. Dabei ist nun eine rechtssichere und legale Möglichkeit der vertraulichen Beratung gegeben. Die Anonymität der Daten wird über die Schwangerenberatung hinaus gewährleistet. Die Entbindungskosten bei der vertraulichen Geburt werden in diesem Fall vom Bund übernommen. Betroffene Kinder haben ab dem Lebensalter von 16 Jahren einen Anspruch auf Feststellung der eigenen Identität.

Prävention mit dem Tiergesundheitsgesetz

Zu dem Termin wird das bisherige Tierseuchengesetz vom neuen Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) abgelöst. Mit dem Tiergesundheitsgesetz soll insbesondere im präventiven Bereich eine Verbesserung eintreten und eine effizientere Überwachung möglich werden. Neben den Vorschriften zu Tierseuchen werden Möglichkeiten geschaffen, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören beispielsweise eigenbetriebliche Kontrollen, verpflichtende hygienische Maßnahmen und das neue Monitoring über den Gesundheitsstatus von Tieren. Darüber hinaus können die zuständigen Behörden dann Schutzgebiete einrichten, die überwiegend frei von Tierseuchen sind und in die nur Tiere mit entsprechend nachgewiesenem Gesundheitsstatus verbracht werden dürfen.

(WEL) 

Foto(s): ©Fotolia/Daniel Ernst

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