Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag löst Haustarifvertrag ab

Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Tarifrecht, Unternehmens-/ Betriebsnachfolge
Rechtstipp vom 15.07.2010

Haustarifvertrag, löst, Tarifvertrag, Allgemeinverbindlicher
Sind beide Parteien tarifgebunden, gelten für Tarifverträge bei einem Betriebsübergang besondere Regelungen.
Nach einem Betriebsübergang klagte ein Arbeitnehmer, Mitglied der Gewerkschaft ver.di, gegen seine neue Arbeitgeberin auf Zahlung der Differenz zwischen der Vergütung nach dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag und dem insoweit ungünstigeren Haustarifvertrag, nach dem die Beklagte abrechnete.

Ein Tarifvertrag, dass der Haustarifvertrag der Veräußerin auch bei der Erwerberin gelten sollte, kam zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Beklagten nicht formwirksam zustande.

Die Klage des Arbeitnehmers hatte sowohl vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg als auch vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt Erfolg.

Aufgrund beiderseitiger Tarifgebundenheit sind die Bestimmungen des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages gemäß § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) für das Arbeitsverhältnis der Parteien verbindlich und die gesetzlich angeordnete Weitergeltung (sog. Transformation gemäß § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB) des ungünstigeren Haustarifvertrags der früheren Arbeitgeberin ist durch die Regelung des § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB ausgeschlossen.

(BAG, Urteil v. 07.07.2010, Az.: 4 AZR 1023/08)

(WEI)

Foto: ©iStockphoto.com


Bewertung
7 von 9 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert