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Als Selbstständiger Privatinsolvenz beantragen - wer ist berechtigt?

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Es ist für Sie vorteilhaft, Privatinsolvenz zu beantragen. Sie hat gegenüber der Regelinsolvenz zwei Vorteile. Sie ist billiger, weil die Gerichtskosten geringer sind. Zudem ist die Regelinsolvenz angenehmer, weil sie auf Privatpersonen zugeschnitten ist. So hat der Treuhänder in der Privatinsolvenz weniger Befugnisse als der Insolvenzverwalter in der Regelinsolvenz. Zudem tritt im Privatinsolvenzverfahren die Wohlverhaltensperiode oft bereits nach 12 - 18 Monaten ein. Im Regelinsolvenzverfahren vergehen 2 - 3 Jahre. Der schnellere Eintritt der Wohlverhaltensperiode hat den Vorteil, dass die Verwertung Ihres Vermögens bereits beendet ist, Sie Vermögen ansparen können und nicht mehr jeden Vermögenszuwachs anzeigen müssen.

Ehemals Selbstständige können ein Privatinsolvenzverfahren beantragen: bei Gründung einer Auffanggesellschaft oder gänzlicher Unternehmungseinstellung

Wenn Sie ein ehemaliger Selbstständiger sind, können Sie ein Privatinsolvenzverfahren beantragen. Sie sind ehemals selbstständig, falls Sie eine Auffanggesellschaft gegründet haben oder Ihre Unternehmung gänzlich eingestellt haben. In beiden Fällen beenden Sie Ihre alte selbstständige Tätigkeit. Im Fall einer Auffanggesellschaft stellen Sie Ihren Betrieb ein und sind nun Arbeitnehmer der Auffanggesellschaft.

Sie können Privatinsolvenz beantragen, wenn Sie ein Kleinunternehmer sind

Sie können Privatinsolvenz auch beantragen, wenn ihre Unternehmung als klein eingestuft werden kann (§ 304 Abs. 1 InsO). Nur dann kommen sie eine Privatperson gleich. Folgende Voraussetzungen bestehen für Selbstständige zur Beantragung der Privatinsolvenz:

  • Sie sollten ihre selbstständige Tätigkeit beendet haben, bevor sie den Insolvenzantrag gestellt haben,
  • 19 oder weniger Gläubiger haben und
  • keine ihrer Schulden sollte aus einem Arbeitsverhältnis mit einem früheren Arbeitnehmer stammen.

Wenn Sie weniger als 19 Gläubiger haben, empfiehlt es sich, Ihre Schulden bei diesen zu bezahlen und dann Privatinsolvenz zu beantragen.

Mehr Informationen: anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz/als-selbststandiger-privatinsolvenz-beantragen-wer-ist-berechtigt

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