Altersabsicherung bei Landwirten – droht die Altersarmut?

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  • Wie sichere ich mich ab?
  • Auch Betriebsinhaber erhalten Rente
  • Frauen erreichen die Wartemonate durch Kindererziehungszeiten
  • Nachzahlung von Ausbildungszeiten bis 45 möglich

Bei dem Aufbau der Alterskasse nahm man an, dass ein Landwirt ein ausreichendes Altenteil von dem Hofnachfolger bekommen würde. Dass immer mehr Betriebe aufgeben, ahnte man damals nicht. Außerdem wurden Frauen als Betriebsinhaber eingesetzt, um den Männern die landwirtschaftliche Rente zu sichern. Rente erhielten Betriebsinhaber auch nach Erreichen der Altersgrenze nicht, wenn sie noch voll wirtschafteten. Dies ist verfassungswidrig.

Seit 2019 bekommen Sie auch als Betriebsinhaber Rente.

Viele Landwirte, die kurz vor der Rente stehen, werden feststellen, dass die Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse nur sehr klein ist.

Landwirten droht die Altersarmut

Neben Ansprüchen aus der Alterskasse können Sie aber vor der Altersarmut durch den Aufbau von sogenannten „Wartezeiten“ in der gesetzlichen Rentenversicherung geschützt sein.

Voraussetzung ist, dass Sie fünf Jahre eingezahlt haben:

  • '' Pflichtbeitragszeiten''. Diese liegen dann vor, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung hatten. Vielleicht haben Sie eine landwirtschaftliche oder hauswirtschaftliche Ausbildung absolviert und/oder vor Übernahme des Betriebs noch angestellt gearbeitet.
  • Pflichtbeitragszeiten liegen auch vor durch die Kindererziehungszeiten
  • Zeiten der Pflegetätigkeit

Insbesondere für Frauen, die in der Landwirtschaft mitgearbeitet haben, ist es also ganz wichtig, dass sie, insbesondere, wenn sie vor der Heirat eine Ausbildung gemacht haben, ihren Rentenversicherungsverlauf überprüfen lassen. Schon bei zwei Kindern kommen Frauen auf eine Pflichtwartezeit von 60 Monaten. Sind Sie vor dem 01.01.1955 geboren und ist Ihnen mindestens ein Monat Kindererziehungszeit anzurechnen, können Sie so viele freiwillige Beiträge nachzahlen, wie es zur Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren noch erforderlich ist. Zudem wurden oft die Schwiegereltern oder Eltern gepflegt, sodass darauf auch noch Anrechnungszeiten aufgrund der Pflege erfolgen. Auch sollten Sie unbedingt Ihre Nachweise für Ihre Ausbildung nicht ''entsorgen'', da Sie freiwillig Beiträge nachzahlen können, um auf die 60 Monate Wartezeit zu kommen. Für die Ausbildung ist das aber nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich.

Bitte stellen Sie unbedingt einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung und bei der Alterskasse, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren und scheuen Sie sich nicht die Formulare auszufüllen!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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