Rechtstipp vom 17.07.2012

Am 01. August 2012 tritt die sogenannte „Button-Lösung“ in Kraft

Ab dem 01. August 2012 tritt die sogenannte „Button-Lösung" in Kraft. Es handelt sich hierbei um die wohl weitreichendste Gesetzesänderung im Internethandel der letzten Jahre.

Aufgrund der neuen Gesetzeslage werden Shop-Betreiber zum einen verpflichtet, die Schaltfläche, mit dem die Bestellung abgesandt werden kann (sog. Button), so zu benennen, dass für den Verbraucher eindeutig ist, er werde mit dessen Betätigung eine rechtsgeschäftlich bindende Erklärung abgeben. Hierbei werden nur bestimmte Formulierungen als rechtmäßig anerkannt.

Darüber hinaus regelt das Gesetz nunmehr die inhaltlichen, wie auch räumlichen Gestaltungsvorgaben im Rahmen des Bestellablaufes, die zwingend zu befolgen sind. Neben den beschriebenen Änderungen sind noch weitere Vorgaben zu beachten, die indes einer ausführlichen Beratung bedürfen.

Ein Verstoß gegen die zum 01.08.2012 in Kraft tretenden gesetzlichen Änderungen bringt nicht nur die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung mit sich. Vielmehr kann ohne die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kein rechtswirksamer Vertrag zustande kommen, was weitaus gravierendere Nachteile mit sich bringt. Sollten Sie Fragen zu den gesetzlichen Änderungen haben, beraten wir Sie natürlich gerne.


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