Amphetamine, Haschisch und Co.

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
Rechtstipp vom 18.10.2011

Wenn man im Straßenverkehr mit Drogen erwischt wird, droht einem dreierlei:

1.      Ordnungswidrigkeit,

2.      Strafverfahren und

3.      Ungemach mit der Führerscheinstelle.

Die ersten beiden Problemfelder können mit anwaltlicher Hilfe oft relativ gut geregelt werden. Das dickste Problem ist aber Nr. 3: Selbst wenn Nr. 1+ Nr. 2 eingestellt worden sind, behauptet die Führerscheinstelle bei Überschreiten der entsprechenden Grenzwerte, man sei „ungeeignet" zum Führen eines Kfz und entzieht einem die Fahrerlaubnis.

Diese später wiederzuerlangen, ist gar nicht so einfach. Man muss (ca. nach 9 bis 12 Monaten) seine Drogenfreiheit durch Screenings (nur bei zertifizierten Stellen möglich!) nachweisen und seine Einstellungsänderung bei einer MPU (Idiotentest) unter Beweis gestellt haben.

Ohne intensive Beratung und Vorbereitung ist dies so gut wie unmöglich.

Der Anwalt sollte hier also so früh wie möglich umfassend beraten.

Rechtsanwalt Dr. Dieter Groß


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