Amtsgericht München nun auch für eine Deckelung der Abmahnkosten in Filesharing-Fällen?

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Lange Zeit hatten Beklagte in Filesharing-Angelegenheiten vor dem Amtsgericht München wenig zu lachen. In diversen Urteilen gab das Gericht den Abmahnern Recht und verurteilte die Beklagten meist im Sinne des jeweiligen klägerischen Antrages in voller Höhe.

Nun aber scheint auch das AG München eine Wende in seiner Rechtsprechung zu Abmahnungsfällen wegen Filesharing vorzunehmen.

In einem von Herrn Kollegen Tobias Röttger geschilderten Fall gab das Gericht einen Hinweis nach § 139 ZPO, in welchem auf eine Entscheidung des AG Hamburg verwiesen wird. In diesem Beschluss wurden die Rechtsanwaltsgebühren auf 150 € gedeckelt.  

 Insoweit könnte es sein, dass auch das  bislang eher abmahnfreundlich gestimmte AG München nunmehr zu Gunsten der Beklagten entscheiden könne und der Höhe der Abmahngebühren einen Riegel vorschiebt.

Sollten auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, sollten Sie eine beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterschreiben und abgeben.

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