Andalusien verschärft die Rahmenbedingungen für Ferienwohnungen und -häuser

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Ende Februar 2024 tritt eine neue Verordnung der Regierung Andalusiens in Kraft, die Regulierungen über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung oder Ferienhaus verschärft.


Gemeinden erhalten nunmehr die Befugnis, sehr kleinteilig bis hin zu konkreten Häusern oder Ortsteilen die Vermietung zu touristischen Zwecken einzuschränken oder sogar ganz zu untersagen, wenn dies aus Gründen des öffentlichen Gemeinwohls als erforderlich angesehen wird. Damit soll dem Problem begegnet werden, dass in einigen Gemeinden Wohnraum für die Bevölkerung knapp geworden ist, weil Eigentümer ihre Wohnungen und Häuser lieber touristisch saisonal als dauerhaft vermieten.

Aber auch für Eigentümer bereits registrierter Ferienwohnungen ergeben sich aufgrund der neuen Regelungen spezifische Pflichten. Diese sind darauf ausgerichtet, die Qualität, Sicherheit und Transparenz der angebotenen Unterkünfte zu erhöhen und die Einhaltung der aktualisierten gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten.

1. So müssen Eigentümer sicherstellen, dass ihre Ferienwohnungen den aktualisierten Anforderungen entsprechen, insbesondere in Bezug auf Ausstattung, Bewohnbarkeit und Dienstleistungen. Dazu gehört die Einhaltung neuer Vorschriften bezüglich der Klimatisierung, Heizung und der Anzahl der Badezimmer entsprechend der Anzahl der Gäste.

2. Eigentümer sind zudem verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Dekrets mitzuteilen, ob sie ganzjährig oder nur zu bestimmten Zeiten vermieten.

3. Änderungen bezüglich der Eigentümerschaft, der Verwaltung oder anderer relevanter Informationen, die bei der ursprünglichen Registrierung angegeben wurden, müssen zeitnah im Tourismusregister aktualisiert werden.

4. Die Wohnungen müssen kontinuierlich den Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen, die für ihre Registrierung erforderlich sind. Dazu gehört auch, dass die Wohnung in einem guten Zustand gehalten und die Ausstattung regelmäßig gewartet wird.

5. Eigentümer müssen sicherstellen, dass Gäste über alle relevanten Informationen zur Nutzung der Wohnung, Notfallkontakte, Regeln der Gemeinschaft und andere nützliche Informationen verfügen.

6. Es muss sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Vorschriften, einschließlich derjenigen, die sich auf Sicherheit, Hygiene und Lärm beziehen, eingehalten werden.

7. Eigentümer müssen ein System zur effektiven Bearbeitung von Gästebeschwerden einrichten und aufrechterhalten.

8. Im Falle von Inspektionen oder Anfragen durch die zuständigen Behörden sind Eigentümer verpflichtet, entsprechend zu kooperieren und erforderliche Dokumente oder Informationen bereitzustellen.

Sie haben eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in Andalusien? Lassen sie sich beraten, was die neue Verordnung konkret für Sie bedeutet.


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