Rechtsgebiet:
Strafrecht
Rechtstipp vom
02.11.2011
Sie haben eine Anklage zugestellt bekommen und die Hauptverhandlung steht bevor? Sie fühlen sich „schuldig", geben auch alles zu, wollen sich aber um jeden Preis einen Auftritt vor Gericht ersparen? Hier kann unter bestimmten Bedingungen das Strafbefehlsverfahren helfen, selbst wenn das Hauptverfahren schon eröffnet wurde.
Droht wie in den meisten Fällen eine Geldstrafe, kann in Absprache mit der Staatsanwalt und dem Gericht die Anklage in einen Strafbefehl „umgewandelt" werden, also eine Art „Deal ohne Öffentlichkeit". Sinn macht diese Verfahrensweise für die Beteiligten aber nur, wenn man sich zuvor über die auszusprechende Strafe, also die Anzahl und Höhe der Tagessätze einigt. Ist dies der Fall und legen Sie keinen Einspruch gegen den Strafbefehl ein, haben Sie ihr Urteil ohne öffentliche Verhandlung, vor der Sie möglicherweise mehr Angst hatten als vor der Strafe selbst.
Allerdings: Staatsanwalt und Gericht sind nicht verpflichtet, dieser Verfahrensvariante zuzustimmen. Jedoch wird der Weg gerne mitgegangen, da Zeit und Arbeit gespart werden. Immerhin findet keine Hauptverhandlung statt; auch muss der Richter/die Richterin kein Urteil schreiben. So ist allen geholfen!
Entscheidend auch hier, so banal es auch klingt: Frühzeitig einen Strafverteidiger beauftragen, der nach Prüfung Ihres Falles alles Notwendige in die Wege leitet! Ich freue mich, wenn der Hinweis hilft und kümmere mich gerne um Ihr Anliegen.
Rechtsanwalt Patrick Stolberg
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