Anklage wegen Verletzung der Unterhaltspflicht? Gute Verteidigungsmöglichkeiten!

Rechtsgebiet: Strafrecht
Rechtstipp vom 03.11.2011

Macht sich jeder, der seinen Unterhalt nicht zahlt, auch strafbar?

Nein, so einfach ist es zum Glück nicht, selbst wenn manche Vertreter der Staatsanwaltschaft dies gerne so hätten und in unzureichenden Anklagen niederschreiben. Nur wer keinen Unterhalt zahlt, obwohl er - nachweislich - wirtschaftlich dazu in der Lage ist, kann wegen Unterhaltspflichtverletzung bestraft werden. Nicht nur das: Für eine Verurteilung muss das Gericht genau feststellen, was Sie dem Unterhaltsberechtigten Monat für Monat hätten bezahlen müssen, tatsächlich aber nicht bezahlt haben. Dies zu ermitteln ist, sofern die Staatsanwaltschaft als eigentliche Ermittlungsbehörde nicht gründliche Arbeit geleistet hat, für den Tatrichter außerordentlich schwer. Häufig enden solche Verfahren daher mit einem Freispruch.

Deshalb gilt für Sie als Beschuldigter: Auf keinen Fall irgendwelche Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft machen. Auch wenn man mit Tricks und Kniffen hierbei auf Sie einwirkt: Sie haben das Recht zu Schweigen!

Bitte beauftragen Sie, sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen sich wissen, einen Strafverteidiger! Dies rate ich nicht nur aus Geschäftsinteresse: Es ärgert mich einfach zu beobachten, wie tatsächlich nicht leistungsfähige Angeklagte sich ohne (oder mit schlechtem) Verteidiger aufgrund eines „Geständnisses" wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilen lassen, wo sie hätten freigesprochen werden müssen!

Rechtsanwalt Patrick Stolberg


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