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Anleger das sechste Jahr in Folge in Seenot - Pleite-Schiffe saufen weiter ab

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Seit Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 befindet sich die weltweite Seetransportbranche in einer Krise, die in der Bilanz der Bank tiefe Spuren hinterlassen hat und Anlegern das Wasser bis zum Hals stehen lässt.

Die Zukunftsaussichten für Kapitalanleger von Schifffonds sind alles andere als positiv. Immer mehr Schifffonds kentern in die Pleite. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Frage der Rückzahlung der Anleihe an die Anleger. Es ist davon auszugehen, dass auch 2015 immer mehr Anleger versuchen werden, noch mit einem blauen Auge ihr Erspartes in einem Rettungsboot zu retten. 30 Milliarden Euro haben deutsche Anleger in geschlossene Schiffsfonds gesteckt. Laut Handelsblatt sind bereits 450 Schiffsfonds abgesoffen und laut Schätzung des Handelsblatts bemisst sich der aktuelle Schaden auf zehn Milliarden Euro an Anlegergeldern, die weggespült wurden. 

Wenn die Einnahmen der Schiffe nicht mehr reichen, um Betriebskosten, Kredite, Zinsen und ähnliche Ausgaben zu begleichen, droht den Fonds die Insolvenz und damit auch die Liquidation.

Schifffahrtsanalysten raten den Anlegern, Geld zurückzulegen, um Nachforderungen begleichen zu können. Dies betreffe nicht nur die Rückzahlung von Ausschüttungen. Aufgrund der Konstruktion der Schifffonds müssen Anleger zusätzlich damit rechnen, bei einer Fondsliquidierung Steuern nachzahlen zu müssen.

In Regel bleibt vom einstigen Traumschiffen oft nicht mehr als der reine Schrottwert in Form des Schiffstahls. Der Schrottwert tilgt im Normalfall den Kredit für das Schiff nicht. Damit droht der Totalverlust der Anleger.

Im Rahmen der Beratungsgespräche haben viele Banken die Kunden in Sicherheit gewogen. Es sei eine sichere Rendite auch für jene Kunden, denen eigentlich eine sichere Altersvorsorge wichtig ist. Gerichte finden diese Empfehlung für die Altersvorsorge immer wieder denkbar ungeeignet, da aufgrund der Risiken sogar ein Totalverlust droht. Von einer sicheren Anlage für die Altersvorsorge kann nicht die Rede sein. Gerichte stellen daher immer wieder eine pflichtwidrige Falschberatung fest und verurteilen die Banken dazu, den Schaden nebst Zinsen und Anwaltskosten zu ersetzen.

Ob tatsächlich ein Schadenersatzanspruch besteht, hängt aber stets vom Einzelfall ab. Hier spielen unter anderem die Erfahrung des Anlegers, das Anlageziel und die Beweiswürdigung, ob eine pflichtwidrige Beratung stattgefunden hat, eine entscheidende Rolle.

Deshalb sollten Kapitalanleger, die Geld verloren haben oder zur Nachzahlung aufgefordert werden, von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob Ansprüche bestehen.

SH Rechtsanwälte ist auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert und vertritt bundesweit die Interessen geschädigter Kapitalanlege, die in Schiffsfonds investiert haben. Gerne beraten wir auch Sie über den Stand Ihrer Rechtsposition.


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