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Anleger der insolventen Bayernareal werden mit Rückforderungen konfrontiert

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Die Insolvenzverwalterin der Bayernareal Finanzierungs GmbH hat Mitte März sämtliche Anleger angeschrieben und zur kurzfristigen Rückzahlung sämtlicher Tilgungszahlungen (Ausschüttungen) der letzten 10 Jahre aufgefordert. Als Frist wurde seitens der Insolvenzverwalterin, Silke Werts, der 07.04.2014 gesetzt.

Hintergrund ist, dass die angeschriebenen Anleger der insolventen Bayernareal sog. Nachrangdarlehen gewährten, auf die die Bayernareal im Laufe der Jahre Ausschüttungen (Tilgungen) erbrachte. Genau diese Zahlungen werden nun zurückgefordert mit der Begründung, die Zahlungen seien anfechtbar nach den §§ 129, 130 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 InsO bzw. §§ 129, 133 Abs. 1 InsO.

Der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Matthias Schröder, empfiehlt den betroffenen Anlegern, die geltend gemachten Zahlungsansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Dies gilt nicht nur für den Anspruchsgrund, sondern auch die Anspruchshöhe. Offenbar geht die Insolvenzverwalterin davon aus, dass die Anleger wussten, dass der Bayernareal zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlungen Zahlungsunfähigkeit drohte und dass die Zahlung an die Anleger die übrigen Gläubiger benachteiligte. Dies hat die Insolvenzverwalterin letztlich zu beweisen, weshalb eine Prüfung und ggf. bis dahin die Verweigerung der Rückzahlung den Anlegern empfohlen wird, so Schröder.

LSS Rechtsanwälte haben seit vielen Jahren umfangreiche Erfahrungen in vergleichbaren Anfechtungssachverhalten. Gerichtsverfahren wurden in den letzten Jahren beispielsweise im Massenverfahren Phoenix Kapitaldienst GmbH bundesweit erfolgreich bis zum BGH begleitet.



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