Rechtstipp vom 05.12.2011

Anleger des SEB Immoinvest haben Sorge um ihr Geld

Mit dem SEB Immoinvest wurde ein weiterer offener Immobilienfonds geschlossen. Dieser Fonds reiht sich ein in eine Liste offener Immobilienfonds, die den Anlegern ursprünglich als sichere Anlagen dienen sollten, nun aber eingefroren wurden, sodass eine Anteilsrückgabe derzeit nicht möglich ist. Einige dieser Fonds (darunter der DEGI Europa und KanAm us Grundinvest) werden nun sogar liquidiert.
Der SEB Immoinvest hat ein Fondsvolumen von ca. 6,3 Mrd. €. Laut Gesetz kann seine Schließung bis Ende Mai 2012 andauern. Ist dies der Fall, muss der Fonds zum Ablauf der Frist entweder wieder öffnen, oder – wie die oben genannten – liquidiert werden. Obwohl die SEB, die als Verwalter des Fonds fungiert, eine Wiedereröffnung anzielt, sorgen sich viele Anleger, wie viel sie von ihrem Kapital wiedersehen werden.

Dabei kommt möglicherweise ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank in Betracht, die den Fonds vermittelt hat. Hierdurch könnten Anleger schadlos gehalten werden. Allerdings ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch immer eine Frage des Einzelfalles. Eine pauschale Aussage kann nicht getroffen werden.
Fakt ist aber, dass Banken offene Fonds wie den SEB Immoinvest häufig als besonders sichere Anlage beschreiben. Klärt die Bank daneben nicht über mögliche Risiken, wie die Schließung des Fonds oder die Möglichkeit des Wertverlustes der Anteile auf, kann sie sich wegen fehlerhafter Beratung schadensersatzpflichtig machen.

Daneben kann stets auch geprüft werden, ob die Bank Rückvergütungen, die sie aufgrund der Fondsvermittlung erhalten hat (sog. „Kick-backs“), gegenüber dem Anleger verschwiegen hat. Ist dies der Fall, können dadurch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche des Anlegers gegen die Bank ausgelöst werden. Auch diesbezüglich gilt aber, dass sich das Bestehen eines Anspruches stets nach den Umständen des Einzelfalles richtet und keinesfalls pauschal bejaht oder verneint werden kann.
Betroffene sollten sich zwecks Prüfung etwaiger Ansprüche in die Hände eines Rechtsanwaltes begeben, der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist.
Hierfür sollten sie sich nicht allzu viel Zeit lassen, da Schadensersatzansprüche im Regelfall nach drei Jahren verjähren http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html


Bewertung
3 von 5 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp

Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert