Anleger in die Irre geführt?
Mit Anzeigen über einen lukrativen Nebenjob von mehreren Tausend Euro monatlich wurden die Anleger „geworben". Doch anstatt eines Jobangebotes wurde den Teilnehmern der Werbeveranstaltung empfohlen, deren Sachversicherungen zu kündigen. Gleichzeitig war Voraussetzung für die Teilnahme an dieser „lukrativen Nebentätigkeit" der Abschluss eines Sparvertrages.
Was hier als Sparvertrag empfohlen wurde, war tatsächlich nichts anderes als eine hochriskante Kapitalanlage, welche den „Nebenjobsuchenden" bzw. Anlegern als risikoloser Sparvertrag mit einer zweistelligen Rendite bzw. Rendite von 10% empfohlen wurde.
Vermittelt wurden bzw. werden diese Anteile von einer Firma CarpeDiem Vertriebsgesellschaft mbH (Seligenstadt) und deren Vertriebsleuten. Geeignet sind derartige Produkte nur für Anleger, die bereit sind, hohe Risiken zu tragen. Gerade derartige Anlagen bzw. Zinsdifferenzmodelle sind in der Vergangenheit oft nicht aufgegangen. Insgesamt überwiegen die Risiken die Chancen bei Weitem.
Am 19.07.2011 meldete die Stiftung Warentest, dass bei der Abstimmung über die Änderung des Gesellschaftszwecks der „GarantieHebelPlan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG" bereits ein zweites Mal nicht die erforderliche Quote erreicht worden sei. Bereits zuvor hatte die Vertriebsorganisation CarpeDiem die Anleger in einem Schreiben aufgefordert, der Fortführung ihrer Anlagegesellschaft zuzustimmen, da diese ansonsten aufgelöst werden müsse.
Wegen dubioser Vertriebsmethoden hat FINANZtest die CarpeDiem GmbH auf deren Warnliste gesetzt.
Zahlreiche von Unterzeichnerin vertretene Anleger fühlen sich durch die Art der Werbung getäuscht. Auf der Suche nach einem lukrativen Nebenjob wurde ihnen eine riskante Anlage, ohne jegliche Aufklärung über Risiken, „aufgedrängt".
Die Unterzeichnerin rät daher getäuschten Anlegern zu Folgendem:
- Rechtliche Überprüfung der Anfechtung von Willenserklärungen im Zusammenhang mit der Zeichnung der Anlage wegen Täuschung, Irrtum u. a..
- Prüfung einer fristlosen Kündigung des Fondsbeitritts und damit zusammenhängender Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vertrieb, Berater und Initiatoren.
- Prüfung des Ausstiegs aus den Beteiligungsverträgen GarantieHebelPlan 07, 08, 09 und weiteren Fondsmodellen der CIS Deutschland AG.
- Widerspruch gegen diesen neuen Gesellschaftszweck und Prüfung der damit zusammenhängenden rechtlichen Möglichkeiten der Anleger.
Rechtliche Beratung in diesem Zusammenhang ist unbedingt zu empfehlen, da zwar die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung gegeben ist, allerdings sind mögliche Folgen einer solchen Kündigung durch den Anleger, für ein sogenanntes negatives Auseinandersetzungsguthaben nochmals zur Kasse gebeten zu werden. Eine Kündigung der Beteiligung sollte daher nicht ohne anwaltlichen Rat erfolgen.
Gerne können Sie sich an mich wenden.
Rechtsanwältin Renate Winter
LEDERER & PARTNER Rechtsanwälte
Ostendstr. 100, Business Tower Nürnberg (17. Etage)
90482 Nürnberg
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