Veröffentlicht von:

Anlegern bringt Entschuldigung der Deutschen Bank nichts – Schadensersatz geltend machen

  • 2 Minuten Lesezeit

Für Anleger, die durch eine fehlerhafte Beratung durch die Deutsche Bank ihr Geld in diverse Kapitalanlagen gesteckt und einen Großteil davon verloren haben, wird es wie Hohn klingen: Die Deutsche Bank entschuldigt sich in großflächigen Anzeigen für ihre Fehler in der Vergangenheit.

Die Rede ist dabei beispielsweise von den Hypothekengeschäften in den USA, die die Bank viel Geld und vor allem aber auch Vertrauen und Reputation gekostet hätten. „Es ist schön, dass sich die Deutsche Bank für ihr Fehlverhalten entschuldigt und Besserung gelobt. Nur dadurch erhalten geschädigte Anleger auch nicht einen Cent zurück. Mit einer teuren Imagekampagne ist es da nicht getan“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechtsanwälte.

Es waren nicht nur die Hypothekengeschäfte in den USA. Auch bei zahlreichen Fondsbeteiligungen, die durch Berater der Deutschen Bank vermittelt wurden, haben Anleger viel Geld verloren, weil sich die vermeintlich renditestarke oder gar sichere Geldanlage als finanzielles Desaster herausstellte. Die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte aus Stuttgart betreut rund 2000 Anleger, die nach einer Beratung durch die Deutsche Bank in diverse Fonds investiert und Geld verloren haben. „In diesen Fällen zeigt die einstige deutsche Vorzeigebank allerdings kein Anzeichen von Reue. Im Gegenteil“, so Rechtsanwalt Seifert. Stattdessen werde immer wieder behauptet, dass die Anlageberatung ordnungsgemäß durchgeführt worden sei und die Anleger über die bestehenden Risiken informiert worden seien.

Diese Behauptungen decken sich allerdings keineswegs mit den Erfahrungen, die Brüllmann Rechtsanwälte in diesen Fällen gesammelt hat. „Es stellt sich immer wieder heraus, dass die Anleger eben nicht über Risiken wie den Totalverlust der Einlage oder das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung aufgeklärt wurden. Vielmehr wurden sie in dem Glauben gelassen, ihr Geld sicher angelegt zu haben“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Beispielhaft nennt der erfahrene Anwalt den Patentfonds Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft, der von der Deutschen Bank selbst aufgelegt und vermittelt wurde. Rund 6700 Anleger haben sich im Vertrauen auf die Deutsche Bank an dem Fonds beteiligt und erleben ein finanzielles Debakel. „Auf dem Schaden müssen die Anleger aber keineswegs sitzenbleiben. Denn unseres Erachtens ist schon der Emissionsprospekt fehlerhaft, sodass Anleger Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend machen können. Auch die Anlageberatung ist häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Am Oberlandesgericht Frankfurt ist in dieser Sache ein Musterverfahren anhängig, dem sich betroffene Anleger noch anschließen können.

Dass sich Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Bank durchsetzen lassen, hat Brüllmann Rechtsanwälte schon in anderen Verfahren bewiesen. So wurde einem Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds Schiffsportfolio III Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Mehr Informationen zu dem rechtskräftigen Urteil unter https://www.bruellmann.de/faelle/faelledetail/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=100&cHash=66d0b27ec0a7a2042e413f8bedfeaaea).

Anleger, die durch die Vermittlung der Deutschen Bank in fehlgeschlagene Geldanlagen investiert haben, können ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.

Die Kanzlei Brüllmann bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/kompetenzen/bank-und-kapitalmarktrecht.html

Brüllmann Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von BRÜLLMANN Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema