Anrufe von kostenpflichtigen Hotlines vom Arbeitsplatz aus

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Rechtstipp vom 10.03.2010

Ruft ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz über das Diensttelefon bei 0900-Telefonnummern an, um diese Dienste (z.B. Astro-Hotlines, Kartenlegern etc.) privat zu nutzen, so rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung, wenn die Kosten dem Arbeitgeber zu Last fallen.

Das Verwaltungsgericht Mainz (02.02.2010, 5 K 1390/09.MZ) hat entschieden, dass eine Behörde eine Beschäftigte auch dann außerordentlich kündigen kann, wenn diese unter psychischen Problemen gelitten und deshalb bei den Service-Hotlines angerufen hat.

Selbst bei psychischen Problemen war bei diesem Fall nicht erkennbar, dass die Arbeitnehmerin ausgerechnet auf die Nutzung des Dienstapparates angewiesen war. Angesichts des arbeitsvertragswidrigen Verhaltens der Arbeitnehmerin und des hiermit verbundenen finanziellen Schadens war eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar. Ein irreparabler Vertrauensverlust - so das Gericht - sei insbesondere dadurch eingetreten, dass die Arbeitnehmerin von der funktionsbedingten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, öffentliche Gelder zu veruntreuen.


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