Ansprüche nach PTBS - Mit dem fristgerechten Antrag fängt es an

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Wer im Dienst der Bundeswehr verletzt wird hat einen Rechtsanspruch auf Hilfe und Entschädigung. Dabei handelt es sich nicht um eine Destination, also ein mildtätiges Geschenk, sondern um einen Anspruch, der auch gegen den Willen der Verwaltung und den Vorgesetzten durchgesetzt werden kann.

Anspruch auf Verbleib bei der Bundeswehr als Arbeitgeber

Eine häufige auftretende Verletzung nach Einsätzen in Kriegsgebieten des Kosovo, Afghanistan und überall, wo Bundeswehrsoldaten in kriegerische Handlungen verwickelt sind und waren, ist die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Wesentliches Merkmal dieser Verletzung ist, dass die Soldaten nicht mehr wie bisher dienstfähig sind und insbesondere nicht erneut in Krisengebieten eingesetzt werden können.

Die Bundeswehr als Arbeitgeber reagierte darauf bis vor wenigen Jahren mit der Entlassung aus der Bundeswehr. Damit war in der Regel der soziale Abstieg vorgezeichnet, da gerade PTBS-Beschädigte erhebliche psychische und damit verbundene soziale Probleme haben, die sie für die kommerzielle Arbeitswelt ungeeignet machen.

Das Einsatzweiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) garantiert nun ein Verbleib in der Bundeswehr. Berufssoldaten können bei einer anerkannten Beschädigung den zivilen Einsatz beantragen und Zeitsolden können in ein „Wehrdienstverhältnis besonderer Art" wechseln.

Voraussetzung ist jedoch immer ein Antrag, die Anerkennung einer Dienstbeschädigung und die Einhaltung von Fristen. Dabei sind bisher alle Ansprüche ausgeschlossen für betroffene Soldaten, die vor 1992 traumatisiert wurden. Dies betrifft insbesondere die Soldaten, die im Kosovo verletzt wurden.

Ansprüche auf Heilbehandlung, Rehabilitation und Schadensausgleich

Darüber hinaus können die Betroffenen und Ihre Angehörigen Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und anderen Vorschriften geltend machen: In Frage kommen Ansprüche auf Grundrente, Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich, Rentenausgleich, Pflegezulage, Erziehungshilfe und einige mehr. Die Voraussetzungen der einzelnen Ansprüche sind hochkompliziert und die Berechnung ist meist nur für Spezialisten nachvollziehbar.

Als Anspruchsteller kommen für einige Ansprüche neben den Verletzten Soldaten auch deren Kinder und Ehepartner in Betracht. Eine häufig übersehende Chance.

Anwaltliche Hilfe ist sinnvoll und häufig dringend zu empfehlen. Der Anwalt wird darauf achten, dass alle Ansprüche ausgenutzt werden können und alle Fristen eingehalten werden. Die für die anwaltliche Tätigkeit aufzuwendenden Investitionen rentieren sich in der Regel schnell, wenn die Arbeitsstelle bei der Bundeswehr gesichert oder der Erhalt von laufenden Zahlungen erreicht werden kann.

Kanzlei Billstedt

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