Ansprüche nach Verkehrsunfall

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Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie gegenüber dem Unfallverursacher den Anspruch, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Wir erklären, welche Ansprüche Sie als Unfallopfer geltend machen können.

1. Verletzungen

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Wenn Sie bei dem Unfall Verletzungen erlitten haben, so muss der Unfallgegner sämtliche Kosten ersetzen, die ihnen in diesem Zusammenhang entstanden sind. Dazu gehören Arzt- und Heilbehandlungskosten, ein angemessenes Schmerzensgeld, Verdienstausfall- und Haushaltsführungsschaden. Wenn Sie also Zuzahlungen für Medikamente leisten, nicht arbeiten gehen konnten oder eine Haushaltshilfe einstelle mussten, wird dies vom Gegner ersetzt. Sofern weitere Schäden in Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind, z. B. Schockschäden oder Beerdigungskosten, muss der Gegner diese auch übernehmen.“

2. Fahrzeugbeschädigungen

„Wenn bei dem Unfall Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, sind alle entstandenen Kosten zu ersetzen. Dazu gehören die notwendigen Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts eines vergleichbaren Fahrzeugs, außerdem die Kosten für einen Kostenvoranschlag und bei einem Schaden ab 750 Euro auch ein Sachverständigengutachten. Außerdem muss die Wertminderung durch die Eigenschaft als Unfallfahrzeug ausgeglichen werden und die Kosten für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug während der Reparatur verlangt werden, sofern Sie Ihr Fahrzeug in der Zeit tatsächlich hätten nutzen wollen und können.

Statt eines Mietwagens können Sie sich auch den Nutzungsausfallschaden ersetzen lassen. Dazu kommen weitere Kosten z. B. für das Abschleppen, sonstige Sachschäden wie Kleidung, Fahrradhelm oder Handy sowie eine Nebenkostenpauschale in Höhe von etwa 20-35 Euro für Telefon-, Internet-, Porto-, und sonstige Kosten abgerechnet werden. Darüber hinaus werden auch sonstige Schäden ersetzt, wie z. B. für die Um- oder Abmeldung des Fahrzeugs, für eine Entsorgung o.ä.“, erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck, L.L.M.

3. Rechtsanwaltsgebühren

Auch die Rechtsanwaltskosten gehören bei einem unverschuldeten Unfall zu den Kosten, die der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung bezahlen muss. Gerade deswegen lohnt sich bei der Vielzahl der möglichen Ansprüche die Beauftragung eines Anwalts. Dieser hilft bei er Ermittlung der Schadenshöhe und der Durchsetzung der Ansprüche.

Sie haben einen Unfall erlitten? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Wir setzen Ihre Ansprüche durch! Kennen Sie schon unseren besonderen Service zur Regulierung von Unfallschäden? Wir regulieren Ihre Schäden für Sie kostenfrei!

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/ansprueche-nach-einem-verkehrsunfall/


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