Antrag zum Bildungspaket bis 30.06.2011 stellen ! Dann Nachzahlung ab 01.01.2011 möglich.

Rechtsgebiet: Sozialrecht
Rechtstipp vom 17.06.2011

„Mitmachen möglich machen" soll das Bildungspaket nach SGB II

Ihr Kind wird in sechs Bereichen gefördert:

  • Kultur, Sport und Freizeit: monatlich € 10.-
  • Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Zuschuss zum Eigenanteil - 1 €
  • Schulbedarf: jährlich € 100.- in zwei Raten (€ 70.- und € 30.-)
  • Lernförderung: bei Bedarf Anspruch auf angemessene Förderung
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten: angemessene Kosten werden übernommen
  • Schülerbeförderung: Zuzahlung zur Monatskarte bei Bedarf

Das Bildungspaket für Kinder trat rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Grundsätzlich sind diese Leistungen jeweils gesondert zu beantragen, bevor Kosten entstehen.

Am 27.05.2011 wurde ein Gesetz verkündet, das eine Ausnahmeregelung vorsieht. Leistungsberechtigte können rückwirkend zum 01.01.2011 die bereits angefallenen Kosten erhalten. Dazu ist ein Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket nötigt.
Diesen können Sie formlos stellen und fügen Kopien der Belege bei.

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist in der Regel das JobCenter zuständig.
Bei  Bezug von Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG ist der Kreis oder das Rathaus der Stadt für den Antrag zuständig. Diese Stellen leiten Anträge auch an die zuständige Behörde weiter.

Wichtig ist jedoch, dass dieser Antrag bis 30.06.2011 gestellt wird!!! Nur dann tritt die Rückwirkung bis 01.01.2011 ein.

Nutzen Sie diese Möglichkeit. Stellen Sie einen Antrag. Lassen Sie sich beraten.

www.anwaelte-wecks.de


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