Anwälte Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld: Landgericht Berlin

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Landgericht Berlin 

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Nicht indizierte Oberschenkeloperation nach Muskelbündelriss, LG Berlin, Az: 36 O 30/17                                               

Chronologie:

Die Klägerin ist auf nassem Untergrund ausgerutscht und begab sich in der Folge aufgrund anhaltender Beschwerden im Bereich des linken dorsalseitigen Oberschenkels in die Klinik der Beklagten. Dort wurde der klinische Verdacht auf eine Verletzung des Musculus biceps femoris erhoben und eine Ruptur der Sehne am Ursprung beschrieben. Ein operativer Eingriff wurde vorgenommen.

Verfahren:

Das Landgericht Berlin hat zu dem Vorfall ein unfallchirurgisches Sachverständigengutachten eingeholt. Zu klären war insbesondere die Frage der Indikation zum operativen Eingriff. Im Ergebnis kam der Gutachter nicht zu einer klaren Konstatierung, sodass das Gericht den Parteien zu einer gütlichen Einigung im deutlich vierstelligen Eurobereich anriet, die diese sodann akzeptierten. 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Grundsätzlich muss in einem Arzthaftungsprozess der geschädigte Patient den vorgeworfenen Behandlungsfehler, die entstandenen Schäden und die Kausalität des Fehlers und der Schäden beweisen. Dieses gelingt ihm nur mittels eines in der Regel vom Gericht eingeholten fachmedizinischen Gutachtens. In vielen Fällen sind diese Gutachten im Ergebnis aber nicht eindeutig. In diesen Fällen bietet sich aus prozessökonomischen Gründen für alle Beteiligten an, sich gütlich zu einigen, so wie im vorliegenden Fall, stellen der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, sowie Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht heraus.



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