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Anwalt gegen Internetbetrug einschalten!

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Die Kanzlei, vertreten durch den Fachanwalt für IT-Recht Thomas Feil, beschäftigt sich intensiv mit Fällen von Internetbetrug, darunter Betrugsfälle auf Handelsplattformen wie eBay, Phishing im Onlinebanking sowie Identitätsdiebstahl. Opfer solcher Betrugsdelikte sind meist mit erheblichen finanziellen Verlusten konfrontiert. Bei eBay-Betrug kommt es etwa vor, dass Käufer für nie erhaltene Ware bezahlen oder dass Verkäufer behaupten, durch Hackingangriffe geschädigt worden zu sein. Im Bereich des Onlinebankings verlieren Betroffene Geld durch Phishing-Angriffe, wobei Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt Feil gute Chancen sieht, dass Phishing-Opfer ihr Geld von den Banken zurückerhalten, basierend auf den §§ 675 ff. BGB. Beim Identitätsdiebstahl werden über gehackte Online-Identitäten unberechtigte Bestellungen getätigt und Verträge geschlossen. Die Kanzlei setzt sich dafür ein, unberechtigte Forderungen abzuwehren und unterstützt Opfer bei der Regulierung der durch Internetbetrug entstandenen Schäden. Betroffene werden ermutigt, sich unverbindlich an die Kanzlei zu wenden, um individuelle Rechtsberatung zu erhalten und mögliche Schritte gegen die Verursacher bzw. zur Schadensminderung zu besprechen.

Das Internet ist auch ein Ort von Betrugsdelikten. Unsere Kanzlei wird immer häufiger mit Anfragen konfrontiert, die Internetbetrug zum Gegenstand haben. Häufig suchen Betroffene nach einem Fall des Internetbetrugs nach einem spezialisierten Rechtsanwalt, der die genauen Umstände aus Erfahrung kennt und weiß, wie rechtlich am besten zu handeln ist. Rechtsanwalt Thomas Feil ist Fachanwalt für IT-Recht und spezialisiert auf Rechtsprobleme, die mit dem Internet oder der Informationstechnologie zu tun haben. Gern können Sie uns unverbindlich anrufen, falls Sie mit einem Anwalt wegen eines Internetbetrugs sprechen möchten – wir hören uns Ihren Fall an und teilen Ihnen mit, ob und inwieweit wir Ihnen rechtlich weiterhelfen können.

Internetbetrug auf eBay

Oft ist es eBay oder eine vergleichbare Handelsplattform, auf der Internetbetrug ausgeübt wird. Bei eBay sind Fälle bekannt, in denen Betroffene einen Gegenstand per Auktion ersteigern und daraufhin auch „brav“ die geforderte Geldsumme zahlen. Die Ware allerdings erhalten sie nie. Ein klassischer Fall des Internetbetrugs über eBay. Aber es gibt noch kompliziertere Fälle, die nicht so einfach zu verstehen sind.

Erst kürzlich wurden wir in einem Fall kontaktiert, in dem ein eBay-Verkäufer gegenüber unserer Mandantschaft vorgab, gehackt worden zu sein. Unsere Mandantin hatte bereits das Geld auf das von eBay angegebene Konto überwiesen – der eBay-Händler sagte aber, er habe das Geld nie erhalten und das bei eBay hinterlegte Konto sei nicht das von ihm selbst. Hacker hätten seinen eBay-Account gehackt und das Konto kurzerhand geändert. Der Verkäufer verlangte sogar abermals Zahlung von unserer Mandantin. In diesem Fall des Internetbetrugs ist für die Opfer nicht einmal klar, ob tatsächlich ein Hackingangriff stattgefunden hat – das Geld ist jedenfalls weg. Es geht in diesem Fall darum, dass der Rechtsanwalt schnellstmöglich den eBay-Händler zur Lieferung der Ware auffordert. Denn gezahlt wurde ja, und zwar auf das von eBay angegebene Konto. Dass dieses per Hacking geändert worden sein soll, darf insoweit nicht das Problem des Käufers sein. Hier muss ein Rechtsanwalt für Internetbetrug schnell handeln und auf Lieferung der Ware pochen, gleichzeitig etwaige (doppelte) Zahlungsansprüche des eBay-Verkäufers zurückweisen.

Internetbetrug beim Onlinebanking (Phishing)

In den vergangenen Monaten wurde unsere Kanzlei bezüglich Internetbetrug am allerhäufigsten wegen Phishing-Vorfällen kontaktiert. Phishing bezeichnet die Fälle, in denen der Onlinebanking-Zugang von Betroffenen gehackt wird und Überweisungen ins Ausland getätigt werden. Beispielsweise werden Kontonummer und Passwort per Trojaner abgefangen, währenddessen auch das TAN-Verfahren geknackt wird. So können die Phishing-Täter frei über das Konto des Opfers verfügen. Diese Art Internetbetrug nimmt in letzter Zeit stark zu und Betroffene können sich zwar bei der Polizei melden, diese kommt aber in den seltensten Fällen an das Geld heran.

Deswegen kontaktieren uns Betroffene. Sie wollen ihr Geld zurück, aber die Banken stellen sich quer. Die Banken sehen sich selbst als Opfer dieses Internetbetrugs. In diesen Fällen des Internetbetrugs geht es darum, dass der Rechtsanwalt gegenüber der Bank unmissverständlich klarmacht, dass das Geld zu erstatten ist. Der Gesetzgeber sieht dies für viele Fälle des Phishings in den §§ 675 ff. BGB so vor. Die Banken können, wenn sie mögen, dann selbst den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch nehmen – über 150 Euro hinaus aber nur, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies ist meistens nicht der Fall. Die Chancen für Phishing-Opfer, ihr Geld von der Bank zurückzuerhalten stehen also eher gut als schlecht!

Falls Sie in Sachen Phishing einen Rechtsanwalt suchen, können Sie uns gern anrufen. Erst kürzlich haben wir vor dem LG Oldenburg ein positives Urteil erwirkt – die Bank musste unserer Mandantschaft 20.000 Euro zurückerstatten.

Internetbetrug durch Identitätsdiebstahl

Internetbetrug ist auch durch Identitätsdiebstahl möglich. Dies bedeutet, dass eine Identität im Internet gehackt wird, also Passwörter und Kundennamen/Kundennummern von Hackern erbeutet werden (beispielsweise Amazon) und über diesen Account dann Bestellungen getätigt und Verträge geschlossen werden. Oft bemerken die Opfer dieser Art des Internetbetrugs diesen erst dann, wenn die Rechnungen im Briefkasten liegen. Hier muss der Rechtsanwalt alle unberechtigten Forderungen entschieden abwehren – wer keinen Vertrag geschlossen hat, muss grundsätzlich auch nicht den Vertrag einhalten. Allerdings gibt es Fälle, in denen der Identitätsdiebstahl nur aufgrund grober Fahrlässigkeit der Opfer möglich war – in solchen Fällen kommen Haftungen doch in Betracht. Hier muss ein Rechtsanwalt den jeweiligen Einzelfall genau überprüfen und dann die rechtlich sicherste und kaufmännisch sinnvollste Variante mit seinem Mandanten besprechen. Gern unterstützen wir Sie, falls Sie aufgrund dieser Art Internetbetrug einen Rechtsanwalt benötigen.

Rechtsanwalt kontaktieren!

Internetbetrug in all seinen Facetten bedeutet für die Opfer meist herbe finanzielle Verluste. Umso wichtiger ist es, einen versierten Rechtsanwalt einzuschalten, um die Schäden des Internetbetrugs wieder auszugleichen oder zumindest Schlimmeres zu vermeiden. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Gern können Sie uns unverbindlich anrufen und uns Ihren Fall schildern – Rechtsanwalt Thomas Feil ist Fachanwalt für IT-Recht und hilft Ihnen gern weiter, wenn Sie Opfer eines Internetbetrugs geworden sind.

Foto(s): Thomas Feil

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