Anwaltshaftung

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Die Anwaltshaftung basiert auf der Grundlage des Anwaltsmandates. Bei einem Mandat handelt es um einen Dienstvertrag nach § 611 BGB (bei Dauerberatungsverträgen). 

In der Öffentlichkeit ist nicht weit verbreitet, dass falsche oder unvollständige Beratung durch einen Rechtsanwalt Schadensersatzansprüche für den Mandanten auslöst.

Lässt der Mandant offen, für welche von mehreren möglichen Vorgehensweisen er sich bei pflichtgemäßer Beratung entschieden hätte, ist die notwendige Schadenswahrscheinlichkeit nur gegeben, wenn diese sich für alle in Betracht kommenden Ursachenverläufe ergibt. Es ist nicht notwendig, dass diese im gleicher Weise enstanden sind. Allerdings muss sie für alle diese Ursachenverläufe dargelegt und bewiesen werden.

Wahl des "sichersten Weges", das heißt die Vermeidung von Schädigungen des Mandanten ist oberste Richtschnur anwaltlicher Tätigkeit (z.B. bei unklarem Verjährungsbeginn im frühesten Zeitpunkt anzunehmen).

Hat der Anwalt seine Pflichten aus dem Mandatsvertrag schuldhaft verletzt, hat der Mandant oder Dritte einen Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt, sofern ihm aus der Pflichtverletzung kausal ein Schaden entstanden ist. Die Vermögenslage des Mandanten nach der Pflichtverletzung wird mit der hypothetischen Vermögenslage ohne die Pflichtverletzung verglichen. Der Geschädigte muss also so stehen, wie er stünde, wenn der Anwalt seine Pflichtverletzung nicht begangen und ihn richtig beraten hätte.

Auch konnte in jüngster Vergangenheit vermehrt beobachtet werden, dass bereits eindeutig verjährte Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden, teilweise sogar bis in die Berufungsinstanz und Klageanträge nicht korrekt gestellt werden.

Hinzu kommen nicht zuletzt auch überhöhte Rechnungslegungen.

Der Auftrag an einen Rechtsanwalt ist ein auf Mängel überprüfbares Vertragsverhältnis wie jedes andere auch. Daher gewährt jede Rechtschutzversicherung Kostenschutz, wenn der Mandant durch einen Anwaltsfehler geschädigt wurde. 

Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Daher ist unser Hauptanliegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. 

Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

Seit vielen Jahren sind wir im Bereich der Anwaltshaftung / Notarhaftung tätig. Hier beraten und vertreten wir insbesondere Mandanten, die aufgrund einer anwaltlichen Pflichtverletzung in Gerichtsverfahren unterlegen sind, Ansprüche durch ein Fehlverhalten ihres Anwalts verloren haben oder denen überhöhte Rechnungen gestellt worden sind. Auch vertreten wir Anwaltskollegen, welche zu Unrecht von ehemaligen Mandanten in Anspruch genommen werden.

KSR Rechtsanwaltskanzlei
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Siegfried Reulein

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Foto(s): Siegfried Reulein


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