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Aquila Solarinvest III: Solaranlagen liefern zu wenig Strom - keine Ausschüttungen an Anleger

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Die Sonne scheint. Dennoch liefern die Solaranlagen aus dem Solarfonds Aquila Solarinvest III weniger Strom als erwartet. Grund: Der alterungsbedingte Leistungsabfall der Module ist deutlich stärker als erwartet.

Über diesen Leistungsabfall wurden die mehr als 1200 Anleger jetzt von der Treuhänderin Caveras informiert, berichtet das „fondstelegramm“. Demnach nimmt die Leistung der beiden Solaranlagen in Südfrankreich stetig ab. Der alterungsbedingte Leistungsabfall der verbauten Module sei fünf Mal so hoch wie erwartet, heißt es. Dadurch sinken auch die Stromproduktion und damit auch die Einnahmen der Fondsgesellschaft erheblich. Ein weiteres Problem ist, dass der Leistungsabfall der Module zwar deutlich höher als erwartet ist, aber dennoch im Toleranzbereich des Herstellers liege. Daher greift auch die Garantie nicht. Die technische Ursache für den Leistungsabfall ist bislang noch nicht geklärt.

Das bekommen nun die Anleger zu spüren. Die finanzierende Bank hat die Ausschüttung an die Kommanditisten untersagt. „Die Situation ist für die Anleger besorgniserregend. Die Leistung der Anlagen nimmt kontinuierlich weiter ab“, so Rechtsanwalt Looser, Brüllmann Rechtsanwälte. Daher empfiehlt er den Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Dazu zählt auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Looser: „Die Anforderungen an eine anleger- und objektgerechte Beratung sind hoch. Dazu zählt auch, die Anleger über die Risiken der Kapitalanlage umfassend zu informieren. Denn als Gesellschafter werden sie zu Miteigentümern und stehen dementsprechend auch für die Risiken ein. Unterm Strich kann das den Totalverlust der Einlage bedeuten.“

Darüber hinaus könne auch geprüft werden, ob die Prospektangaben vollständig und wahrheitsgemäß waren, sodass sich der Anleger ein genaues Bild von den Chancen und Risiken machen kann. Möglicherweise waren die Prognosen zu optimistisch und Risiken wie der Leitungsabfall der Module wurden nicht ausreichend dargestellt. „Schon irreführende Angaben können zu Schadensersatz aus Prospekthaftung führen“, erklärt Rechtsanwalt Looser.

Brüllmann Rechtsanwälte


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