Dienstwagen: Rückforderung des Dienstwagens durch den Arbeitgeber (AG) nach langer Erkrankung (über 6 Wochen) des Arbeitnehmers (AN) (BAG 14.12.2010, 9 AZR 631/09)
Selbst wenn es keinen besonderen Dienstwagenvertrag gibt bestätigt das BAG das Rückforderungsrecht des AG, wenn der AN länger als sechs Wochen krank ist. Bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit des AN endet das Recht eines AN den Dienstwagen zu nutzen.
Der Dienstwagen sei Teil des Arbeitsentgelts und da dieses nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums nicht mehr geschuldet sei kann der Dienstwagen vom AG zurückverlangt werden.
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