Einem Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) darf die Erstattung einer Betriebskostennachzahlung nicht mit dem Argument pauschal verweigert werden, dass Warmwasserkosten nicht übernommen würden. Denn von dem Erstattungsbetrag dürfen nur die reinen Energiekosten für die Warmwassererwärmung abgezogen werden. Dies hat das Sozialgericht (SG) Dresden klargestellt.
Geklagt hatte eine Alg II-Bezieherin aus Dresden. Im Sommer 2005 verlangte ihr Vermieter eine Betriebskostennachzahlung von knapp 250 Euro. Die Klägerin beantragte die Übernahme der Kosten durch die ARGE Dresden. Die Behörde lehnte zunächst ab. Im Widerspruchsverfahren bewilligte sie 75 Euro. Auch das hielt sie später für zu viel. Aus der Abrechnung ergebe sich im Einzelnen, dass die Klägerin über das Jahr gesehen Warmwasserkosten von knapp 400 Euro gehabt habe. Diese müsse sie selbst tragen. Die ARGE übernehme nur die kalten Betriebskosten und die reinen Heizkosten. Dies wollte sich die Klägerin nicht gefallen lassen und zog vor das SG.
Mit Erfolg: Das Gericht wies die ARGE darauf hin, dass sie nur die Übernahme der reinen Energiekosten für die Warmwassererwärmung ablehnen dürfe. In der Betriebskostenabrechnung waren unter «Warmwasserkosten» aber auch die Kosten für Warmwasserzähler, Mietservicegebühr, Heizkostenverteiler, Pumpenwartung, Kundendienstgebühr und vor allem die Kosten für das Wasser (Kaltwasser) als solches enthalten. Daher durfte die ARGE hier nur eine so genannte «Warm-wasserpauschale» abziehen. Sie muss der Klägerin nach dem Urteil noch weitere 165 Euro zahlen.
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 02.09.2009, S 34 AS 634/08, nicht rechtskräftig
Bewertung
8 von
8 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten
eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert