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Arbeitsrecht - Mobbing, was tun !?

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I. Was ist Mobbing?

Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmer unter einander oder durch Vorgesetzte. Kennzeichnend ein systematisches Handeln über einen längeren Zeitpunkt mit dem Ziel, das Mobbingopfer aus der Gemeinschaft auszustoßen, was durch direkte oder indirekte Angriffe erreicht werden soll. Das Mobbingopfer empfindet dies als Diskriminierung und wird in seiner Wertigkeit sich selbst bzw. Dritten gegenüber verletzt. Typische Mobbinghandlungen sind das Verbreiten falscher Tatsachen, das Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben,  ständige unberechtigte Kritik und das Herstellen einer sozialen Isolation des Mobbingopfers.

II. Was sollte man beim Mobbing tun?

Es ist sehr wichtig, die konkreten Mobbinghandlungen in einem Tagebuch festzuhalten und möglichst auch mit Datum und Uhrzeit aufzuschreiben, was genau geschah und was das bei dem Betroffenen auslöst. Krankhafte Reaktionen sollten ärztlicherseits dokumentiert werden und der Arzt auch entsprechend über das krankmachende Arbeitsumfeld informiert werden, damit er helfen kann.

Wichtig ist es, den Arbeitgeber über das Mobbing zu informieren. Das ist noch relativ leicht, wenn man von Kollegen gemobbt wird. Sollte ein Vorgesetzter in das Mobbing involviert sein oder das Mobbing betreiben, ist es ratsam, sich an den Vorgesetzten dieses Vorgesetzten oder gleich direkt an den unmittelbaren Chef zu wenden. Nur wenn der Arbeitgeber über die Mobbingangriffe Bescheid weiß, kann er seiner Pflicht, diese zu unterbinden, auch nachkommen. Kommt er dem nicht nach, macht er sich schadenersatzpflichtig.

Für einen erfolgreichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozess wegen Mobbing ist es sehr wichtig, dass Mobbingsystem dem man ausgesetzt war und die einzelnen Mobbingangriffe möglichst taggenau rekonstruieren zu können, damit das Gericht auch wirklich von dem Wahrheitsgehalt der jeweiligen Mobbingvorwürfe überzeugt werden kann. Dafür ist das oben erwähnte Mobbingtagebuch entscheidend.

Darüber hinaus sind natürlich die Beobachtungen nicht mobbender Arbeitskollegen von Vorteil.

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KÜHNE Rechtsanwälte/Dresden

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