Arbeitsverträge bieten viel Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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In Arbeitsverträgen können gerade Arbeitgeber viele Regelungen vornehmen, die exakt auf ihr Unternehmen zugeschnitten sind. In der Praxis zeigt sich, dass die meisten Arbeitgeber von dieser Gestaltungsmöglichkeit wenig Gebrauch machen, sondern vorgefertigte Arbeitsverträge verwenden.

Kaum ein Arbeitgeber nutzt vollumfänglich die Gestaltungsmöglichkeiten in seinen Arbeitsverträgen aus, die ihm der Gesetzgeber trotz vieler gesetzlicher Vorgaben belassen hat. Dabei stellt der schriftliche Arbeitsvertrag nicht nur eine reine Formalität zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar, sondern kann bei richtiger Ausgestaltung viele Rechte detailliert regeln. Nicht nur bei Arbeitgebern besteht eine gewisse Zurückhaltung was die Anpassung von Arbeitsverträgen an die individuellen Vorstellungen betrifft, auch bei Arbeitnehmern ist kaum ein Bewusstsein dafür vorhanden, dass über den Inhalt eines Arbeitsvertrages verhandelt werden kann. Arbeitnehmer unterschreiben Arbeitsverträge in der Regel so, wie sie ihnen vorgelegt wurden, ohne über den Vertrag insgesamt oder auch nur einzelne Regelungen verhandelt zu haben oder gar eine Änderung herbeigeführt zu haben.

Dabei ist der Arbeitsvertrag die Grundlage für eine im besten Fall jahrzehntelange Zusammenarbeit. Gerade die arbeitsvertraglichen Regelungen sind die Vereinbarungen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber täglich anwenden und an Wichtigkeit nicht zu unterschätzen sind. Im Arbeitsvertrag kann u.a. die Arbeitszeit, deren Dauer und Lage inklusive Pausen, Überstunden sowie deren Abgeltung, das Gehalt mit Zulagen, Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld etc. geregelt werden. Weitere wichtige vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen hinsichtlich Urlaub, z.B. bei der Höhe der Urlaubstage und deren Lage im Hinblick auf eventuelle Betriebsferien, die Anzeigepflichten bei Krankheit, Wettbewerbsverbote und nicht zuletzt die Länge der Kündigungsfristen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten sollen.

Auch Angelegenheiten wie z.B. die immer wieder zu Problemen führende private Internetnutzung am Arbeitsplatz können genau festgelegt werden. Die Regelungsmöglichkeiten sind insgesamt so umfangreich und unterschiedlich, wie die im Arbeitsverhältnis auftauchenden Probleme. Die soeben aufgezählten Bereiche stellen nur eine kleine Auswahl der vertraglich regelbaren Punkte dar. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können sich viel Ärger ersparen, wenn zu Beginn des Arbeitsverhältnisses möglichst umfassend ihre Rechtsbeziehungen im Arbeitsvertrag geregelt werden. Im Nachhinein den Arbeitsvertrag noch zu ändern ist zwar auch möglich, jedoch stellt sich dies in der Praxis immer deutlich problematischer dar, als wenn die Parteien des Arbeitsverhältnisses am Anfang der Zusammenarbeit die ihnen wichtigen Punkte klären.

Rechtsanwalt Ralph Sauer von der Partnerschaft Himmelsbach & Sauer in Lahr im Ortenaukreis berät seit Jahren gemeinsam mit weiteren Anwälten der Kanzlei aus dem Fachbereich Arbeitsrecht Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit individuell auf ihre Situation zugeschnittenen Arbeitsverträgen. Ein Arbeitsvertrag sollte schließlich wie ein gut sitzender Anzug maßgeschneidert sein! Die entworfenen Arbeitsverträge sind stets auf dem neuesten Stand des Rechts und insbesondere an die aktuellste Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts angepasst. Denn der beste Arbeitsvertrag ist nutzlos, wenn dessen Regelungen unwirksam sind!

Bei der Partnerschaft Himmelsbach & Sauer in Lahr zwischen Freiburg und Offenburg (Ortenaukreis) wird größte Sorgfalt darauf verwendet, die vertraglichen Regelungen so zu gestalten, dass sie jederzeit einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten. Denn erst im Streitfall zeigt sich die Qualität eines Arbeitsvertrags und seiner einzelnen Regelungen! Eine frühzeitige Beratung in Bezug auf Arbeitsverträge zahlt sich immer aus. Rechtsanwalt Ralph Sauer empfiehlt, keine vorformulierten Standard-Arbeitsverträge zu verwenden, die nicht auf die individuelle Situation zugeschnitten sind, sondern sich von auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwälten beraten zu lassen.

Rechtsanwalt Ralph Sauer

Himmelsbach & Sauer Partnerschaft

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