Warning: gethostbyaddr(): Address is not a valid IPv4 or IPv6 address in /mnt/nfs/include_shared/helpers/Searchengine.functions.php on line 21 Arbeitszeugnis: "Beurteilungen" der Kollegen bringen keine bessere Note | Arbeitsrecht
Rechtstipp vom 25.06.2008

Arbeitszeugnis: "Beurteilungen" der Kollegen bringen keine bessere Note

Hat ein Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis die Formulierung verwendet, dass der ausgeschiedene Mitarbeiter "stets zu unserer Zufriedenheit" gearbeitet habe, sieht sich der Arbeitnehmer dadurch aber unzutreffend benotet und fordert er die Gesamtbewertung "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit", so reicht es nicht aus, dass er entsprechende "Bescheinigungen" ehemaliger Kollegen vorlegt. Das Arbeitsgericht Kassel verlangt vielmehr "überzeugende Begründungen" dafür, dass er kontinuierlich, zumindest überwiegend eine "nicht mehr steigerungsfähige Bestleistung" erbracht habe, die der Arbeitgeber trotz seines Ermessensspielraums "nicht ignoriert" haben könne. Meinungen von Kollegen seien in diesem Zusammenhang untauglich. (AZ: 8 Ca 499/05)

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