Arbeitszeugnis - Kein Anspruch auf einen Dankausspruch und gute Wünsche

  • 1 Minute Lesezeit
Bei der Erstellung des Arbeitszeugnisses wird seitens des Arbeitnehmers nicht selten gewünscht, dass er vom Arbeitgeber abschließend einen Dank und gute Wünsche für seine Zukunft im Zeugnistext ausgesprochen bekommt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun zuletzt am 11.12.2012 (9 AZR 227/11) entschieden, dass der Arbeitnehmer auf die Aufnahme der sogenannten "Dankes- und Wunschformel" keinen Anspruch hat und einen solchen im Streitfall somit auch nicht gerichtlich durchsetzen kann. Hintergrund dessen ist nach Ansicht der Bundesrichter, dass Angaben des Arbeitgebers über dessen persönliche Empfindungen nicht zum notwendigen Inhalt eines Arbeitszeugnisses gehören.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Arnd Burger

Beiträge zum Thema