Arbeitszeugnis verstehen – Berichtigungsanspruch durchsetzen

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Das Arbeitszeugnis stellt für viele Arbeitnehmer ein Buch mit sieben Siegeln dar. Wir wollen an dieser Stelle etwas Licht ins Dunkel bringen.

Jedes Arbeitszeugnis ist codiert

Ganz wichtig: Jedes Arbeitszeugnis ist codiert, d.h. es wird eine Ausdrucksweise verwendet, deren wahre Bedeutung nicht ohne Weiteres erkennbar ist.

Zunächst gilt es, die verwendeten Codes zu entschlüsseln. Der Hintergrund dieser Codes ist: Ein schlechtes Arbeitszeugnis soll nicht auf den ersten Blick erkennbar sein.

Die Benotung verstehen

Dabei schauen wir uns den Schlussteil des Zeugnisses an, in dem die Leistungen des Arbeitnehmers zusammengefasst werden. Hier werden die folgenden Formulierungen verwendet:

Note 1: „… stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“

Die etwas altbacken und kompliziert wirkende Formulierung bedeutet tatsächlich eine glatte 1 nach Schulnoten. Besser geht es also nicht.

Note 2: „… stets zu unserer vollen Zufriedenheit“

Der Wechsel von „vollsten“ zu „vollen“ bedeutet im Ergebnis eine 2 bzw. ein „gut“.

Note 3: „… zu unserer vollen Zufriedenheit“

Eine weitere Abschwächung: Hier fehlt das Wörtchen „stets“. Die Formulierung bedeutet „befriedigend“.

Note 4: „… zur Zufriedenheit“

Diese Formulierung bedeutet eine Note 4 bzw. ein „ausreichend“

Note 5: „… im Allgemeinen zur Zufriedenheit“

Hiermit wird eine „mangelhafte“ Leistung bewertet.

Gegen die Benotung wehren

Fühlt sich der Arbeitnehmer ungerecht benotet, kann er gegen den Arbeitgeber vorgehen.

Dabei muss jedoch die Darlegungslast beachtet werden: Wer muss vor Gericht darlegen und notfalls beweisen, wie gut die geleistete Arbeit tatsächlich war?

Hier gilt: Bei einer Note „befriedigend“ geht die Rechtsprechung von einer durchschnittlichen Benotung aus – sie sieht diese grundsätzlich als gerechtfertigt an. Hier muss also der Arbeitnehmer nachweisen, dass er eine bessere Benotung („gut“ oder „sehr gut“) verdient hat.

Bei einer schlechteren Benotung als „befriedigend“ hat es der Arbeitnehmer einfacher: Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen nachweisen, dass die schlechte Benotung gerechtfertigt ist.

Zunächst außergerichtlich

Wie bei den meisten Rechtsstreitigkeiten empfiehlt es sich, zunächst den Arbeitgeber außergerichtlich zur Korrektur des Zeugnisses zu bewegen. Viele Arbeitnehmer scheuen diese Auseinandersetzung, manche werden aber auch gleich von ihrem Arbeitgeber abgewiesen. Hier kann die Unterstützung durch einen Anwalt sinnvoll sein.

Man sollte auch nicht zu lange nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses damit warten. Ausschlussfristen in Arbeits- und Tarifverträgen können den Zeugnisanspruch zeitlich befristen. Zudem kann der Anspruch auch ohne Fristenregelung durch Zeitablauf verwirkt werden. 

Auch aus anderen Gründen ist ein längeres Abwarten nicht empfehlenswert: Erfahrungsgemäß sind nach längerer Zeit Beweismittel, wie z. B. Zeugen, schwerer ausfindig zu machen und auch die eigene Erinnerung an die erbrachte Arbeitsleistung verblasst. 

Sie sind mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden oder haben kein Arbeitszeugnis bekommen?

Gerne helfe ich Ihnen in diesen Fällen weiter. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. 

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho

 


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