Arzthaftung - Behandlungsfehler: Arterienverschluss in der Makula nach Lagerungsfehler

  • 1 Minuten Lesezeit

Landgericht Stuttgart – vom 09. August 2014

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Arterienverschluss in der Makula nach Lagerungsfehler, LG Stuttgart, Az. 15 O 277/11

Chronologie:

Der Kläger befand sich aufgrund einer Pseudo-Spondylolisthesis L4/5 bei der Beklagten zur Vornahme einer Spondylodese L4/5 in Behandlung. Postoperativ bemerkte der Kläger noch im Aufwachraum am linken Auge eine Erblindung. Es fand sich eine träge Lichtreaktion der Pupille. Noch am selben Abend wurde der Kläger konsiliarisch im Katharinenhospital Stuttgart vorgestellt. Es wurde festgestellt, dass die Makula des linken Auges eine Fleckenblutung aufwies, die auf ein thrombotisches Geschehen schließen ließen.

Der Kläger ist bis heute gesundheitlich schwer beeinträchtigt. Aufgrund des beim Kläger eingetretenen zentralen Arterienverschlusses in der Makula ist das linke Auge nunmehr dauerhaft schwer geschädigt, sodass der Kläger auf dem linken Auge nahezu erblindete. Ein dreidimensionales Sehen ist dem Kläger überhaupt nicht mehr möglich. Durch das geschädigte linke Auge ist das Sichtfeld des Klägers insgesamt stark eingeschränkt.

Seine Berufstätigkeit als Mitarbeiter im Rohbau kann der Kläger nicht mehr ausführen. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Gefahr, durch Schweißfunken auch das rechte Auge zu beschädigen, zu hoch ist.

Verfahren:

Der vom Landgericht Stuttgart involvierte Gutachter konstatierte, dass der Kläger falsch gelagert worden war und die Erblindung Folge dieser Fehllagerung ist. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich vorgeschlagen, der Streitwert liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Lagerungsschäden gehören zu den immer wieder auftretenden Schäden im Bereich der Arzthaftung. Die Konsequenzen können erheblich sein, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht, heraus.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema