Arzthaftung- Durchtrennung des Nervus medianus anlässlich Carpaltunnelspaltung

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Landgericht Lübeck - vom 05. Mai 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Durchtrennung des Nervus medianus anlässlich Carpaltunnelspaltung, LG Lübeck, Az. 12 O 341/12

Chronologie:
Der 50-jährige Kläger hatte sich als Kind eine Schnittverletzung an der Hand zugezogen. Die Beugesehnenfunktion bestand seither nur eingeschränkt. Im Hause der Beklagten erfolgte eine Carpaltunnelspaltung, anlässlich derer es behandlungsfehlerhaft zur Durchtrennung des Nervus medianus kam. Seine rechte Hand kann er seither nicht mehr benutzen, es liegt ein GdB von 50 % vor, seine Arbeitstätigkeit kann er nicht mehr ausüben.

Verfahren:

Das Landgericht Lübeck hat, nachdem die Beklagte auf einen Vergleichsvorschlag nicht einging, der Klage vollumfänglich stattgegeben. Das beklagte Krankenhaus wurde verurteilt, an den Kläger einen immateriellen Anspruch (Schmerzensgeld) von 30.000,- Euro zu zahlen, hinzu kommen sämtliche materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft, insbesondere die Verdienstausfallschäden.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Nachfolgenden werden nun für den Kläger diese materiellen Schäden, die im sechsstelligen Bereich liegen, notfalls wiederum mittels gerichtlicher Hilfe durchgesetzt, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt.


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