Arzthaftung - Schlaganfall mit rechtsseitiger Hemiparese wegen fehlender Kontrolluntersuchungen

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Oberlandesgericht Köln - vom 14. Juli 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Schlaganfall mit rechtsseitiger Hemiparese wegen fehlender Kontrolluntersuchungen, OLG Köln, Az. 5 U 130/13

Chronologie:

Die Klägerin befand sich über viele Jahre in der Praxis der Beklagten in ärztlicher Behandlung. In 2008 klagte sie über Kopfschmerzen, Schwindel und allgemeinem Unwohlsein. Es wurde ein überhöhter Blutdruck von 180/105 gemessen. Der Beklagte verschrieb ihr daraufhin das Medikament Ramipril. In der Folge erlitt die Klägerin einen Schlaganfall, der zu einer rechtsseitigen Hemiparese führte.

Verfahren:

In der Sache war zunächst das Landgericht Aachen (Az. 11 O 247/11) befasst. Mit Urteil vom 11. September 2013 wies das Landgericht die Klage als unbegründet ab. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Im Termin zur mündlichen Verhandlung schlug der OLG-Senat Köln den Parteien im Hinblick auf ein mögliches Rechtsmittelrisiko vor, sich gütlich zu einigen, worauf sich die Parteien einließen. Der Streitwert wurde mit ca. 200.000,- Euro festgesetzt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

In Arzthaftungsprozessen bietet sich oftmals an, im Falle eines Unterliegens in der ersten Instanz, Rechtsmittel einzulegen. Ein OLG-Senat kann die Sach- und Rechtslage in vielen Fällen anders einschätzen, als ein Untergericht, so dass der geschädigte Patient dann doch noch zu einem Erfolg kommen kann, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Irene Rist fest.


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