Arzthaftungsrecht - Aufklärungspflichtverletzung nach ICD-Ventrikelsondendefekt

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Landgericht Wuppertal - vom 19. Januar 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Aufklärungspflichtverletzung nach ICD-Ventrikelsondendefekt, LG Wuppertal, Az. 5 O 271/12

Chronologie:

Der Erblasser hatte einen implantierten elektrischen Defibrillator. Er stellte sich wegen eines ICD-Ventrikelsondendefektes im Krankenhaus der Beklagten vor. Es sollte zum Austausch der Sonde kommen. Bei der Operation verstarb der Erblasser. Die behandelnden Ärzte hatten ihn zuvor nicht über die Risiken der Operation, insbesondere über die Möglichkeit des Versterbens hinreichend aufgeklärt. Auch stellten sie ihm nicht die echte Behandlungsalternative des Einsatzes einer neuen Sonde bei gleichzeitigem Belassen der alten Sonde dar.

Verfahren:

Das Landgericht Wuppertal hat eine umfangreiche Beweisaufnahme vorgenommen. Diese ergab, dass die Risikoaufklärung unzureichend war, so dass das Gericht den Parteien einen Vergleich vorschlug. Der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Daniel C. Mahr, LLM konnte erreichen, dass eine Einigung über eine Summe von 31.000,- Euro zustande kam.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

In den Fällen, in denen echte Behandlungsalternativen vorliegen, müssen Mediziner die Patienten über diese eingehend aufklären, um ihnen damit eine Möglichkeit zu Entscheidungsauswahl zu geben. In dem vorliegenden Fall ist auch diese Aufklärung fehlerhaft unterlassen worden.


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