Arzthaftungsrecht - Diagnosefehler

  • 1 Minuten Lesezeit

Landgericht Frankfurt/Oder - vom 15. November 2012
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Diagnosefehler nach Weber-A-Fraktur, LG Frankfurt/Oder, Az. 12 O 212/10

Chronologie:
Die Klägerin war im Oktober 2008 bei einem Wegeunfall gestürzt und zog sich dabei eine Weber-A-Fraktur zu. Ein Durchgangsarzt der Beklagten operierte die Klägerin mittels Osteosynthese, bei der nach den Ausführungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen eine fehlerhafte Nagelung erfolgte. Eine Folgeoperation war erforderlich. Die Klägerin war monatelang nicht arbeitsfähig und leidet auch heute noch unter gesundheitlichen Beschwerden.

Verfahren:
Das Landgericht Frankfurt/Oder sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld von 22.000,00 Euro zu. Darüber hinaus werden sämtliche weiteren materiellen Schäden ersetzt, die sie durch den Diagnose- und Behandlungsfehler erlitten hat.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Dieser Fall ist insoweit von Besonderheit, da nicht nur zwei Durchgangsärzte, sondern auch die Berufsgenossenschaft sowie das behandelnde Krankenhaus in Anspruch genommen wurden. Die Rechtslage der Haftung in derartigen Fallkonstellationen ist bislang vom Bundesgerichtshof noch nicht geklärt. Es deutet jedoch vieles darauf hin, dass in der Tat die beiden Durchgangsärzte alleine haften, so Rechtsanwalt Tobias Kiwitt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema