Arzthaftungsrecht: Fehlerhafte Aufklärung bei Kataraktoperation nach Gliose im Netzhautbereich

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Landgericht Frankfurt/M. - vom 16. Februar 2014

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlerhafte Aufklärung bei Kataraktoperation nach Gliose im Netzhautbereich, LG Frankfurt/M., Az. 2 - 04 O 470/11

Chronologie:

Der Kläger begab sich zwecks Katarakt-operation in die Einrichtung der Beklagten. Er erhielt anstatt der ursprünglich geplanten torischen eine monovokale sphärische Linse eingesetzt. Zwei Wochen später wurde festgestellt, dass sich in der hinteren Netzhaut ein Ödem gebildet hatte. Seither leidet der Kläger unter einem Verzerrtsehen und einer deutlich schlechteren Sehschärfe.

Verfahren:

Das Landgericht Frankfurt/M. hat den Vorfall mittels eines Sachverständigengutachtens überprüfen lassen. Der Gutachter gab an, dass die nunmehr eingetretenen Gesundheitsschäden zwar schicksalhaft seien, allerdings ein Aufklärungsmangel vorlag. Der Kläger ist nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt worden. Im Ergebnis verurteilte das Gericht die Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 8.000,- Euro und stellte zudem fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger auch sämtliche materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Hinsichtlich der zugesprochenen weiteren materiellen Schäden werden die Prozessvertreter des Klägers nunmehr erneut an den Haftpflichtversicherer der Beklagten herantreten und zunächst versuchen, eine gütliche außergerichtliche Klärung zu erzielen. Gelingt das indes nicht, kommt es zu einem Folgeprozess, sodann wiederum beim Landgericht Frankfurt/M., stellt Rechtsanwalt Dr. D. C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.


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