Arzthaftungsrecht: Fehlgeschlagener Herzklappeneinsatz

  • 1 Minuten Lesezeit

Oberlandesgericht Düsseldorf - vom 03. Januar 2011
Fehlgeschlagener Herzklappeneinsatz - OLG Düsseldorf Az.: I - 8 U 80/07

Chronologie:

Der Vater des Klägers begab sich in das Krankenhaus der Beklagten zum Einsatz einer künstlichen Herzklappe, wobei es zu Komplikationen während der Operation kam, die in der Folge zu einer zerebralen Schädigung führten, in deren Folge der Patient im Dezember 1999 schließlich verstarb.

Die im Rahmen der Herzoperation erlittene zerebrale Schädigung war derart massiv, dass ein intraoperativer Fehler, namentlich eine fehlerhafte Entlüftung vorgeworfen wurde.

Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage nach Beweisaufnahme ab, woraufhin der Kläger vor das OLG Düsseldorf zog. Das OLG hinterfragte nochmals die fachmedizinische Seite mittels Sachverständigen, der im Ergebnis mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck brachte, dass ein derartiges Versäumnis bei der Überwachung der Vitalparameter schlechterdings nicht vorkommen darf.

Es konnte ein Vergleich erzielt werden, wonach sich die Parteien auf eine Gesamtentschädigung in Höhe von rund 150.000,- Euro einigten.

Anmerkungen:

Bemerkenswert an dem Mandat war, dass das zunächst involvierte Landgericht Düsseldorf mit keinem Wort auf das vom Kläger im Vorfeld eingeholte neurologische Sachverständigengutachten eines anerkannten qualifizierten Gutachters einging und die Entscheidung mit dem Abschlusssatz kommentierte, „die von dem Kläger gegen die Ärzte erhobenen Vorwürfe, die schwerwiegend sind", seien „rein spekulativer Art" gewesen und hätten „sich in keiner Weise bestätigt", zumal der vorgerichtlich involvierte Gutachter doch gerade eine konkrete Fehlerhaftigkeit konstatiert hatte. 

Das Vorgehen hat sich über fast 10 Jahren hingezogen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema