Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Berlin!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Berlin
Fehldiagnose einer akuten Appendizitis als Magen-Darm-Grippe, LG Berlin, Az. 8 O 214/14  

Chronologie

Der Kläger stellte sich bei der Beklagten mit starken Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Fieber vor. Die behandelnden Ärzte diagnostizierten eine beginnende Magen-Darm-Grippe und schickten den Kläger wieder nach Hause. Da die Beschwerden nicht besser wurden, begab sich der Kläger in eine andere Klinik, wo ein perityphlitischer Abszess festgestellt und ein operativer Eingriff erforderlich wurde.

Verfahren

Das Landgericht Berlin hat zu dem Vorfall ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt. Der Gutachter hat in seiner mündlichen Vernehmung u.a. sinngemäß ausgeführt, dass es angebracht gewesen sei, den Kläger eher stationär für eine Nacht zur weiteren Beobachtung aufzunehmen. Sodann hat das Gericht den Parteien angeraten, sich vergleichsweise zu einigen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Eine nicht rechtzeitig diagnostizierte Blinddarmentzündung kann im Extremfall zum Tode des Patienten führen. Dieses ist in der vorliegenden Sache zum Glück für alle Beteiligten nicht eingetreten. Daher war eine vergleichsweise Einigung angebracht, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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