Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Potsdam!

  • 2 Minuten Lesezeit

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Potsdam

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Fehlbehandelte Unterschenkelfraktur mittels Osteosynthese, LG Potsdam, Az. 11 O 158/12

Chronologie

Die Klägerin zog sich eine sprunggelenksnahe Fraktur des rechten Unterschenkels zu, die zweiseitig osteosynthetisch versorgt wurde. Nach Belastungsfreigabe kam es zum Implantatversagen und dadurch zu einem massiven Sturz. Die zu frühe Belastungsfreigabe resultierte daraus, dass der beklagte Arzt die angefertigten Röntgenbilder nicht dem Facharztstandard entsprechend korrekt auswertete. Wäre das gemacht worden, hätte der Arzt erkannt, dass eine Knochenheilung nicht eingetreten war und keinesfalls eine Vollbelastung angeordnet werden durfte.

Verfahren

Das Landgericht Potsdam hat den Vorfall mittels sachverständiger Hilfe aufarbeiten lassen. Im Rahmen der Beweisaufnahme gelang es dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, eine hohe Abfindungssumme zu erzielen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

In Arzthaftungsprozessen holen Gerichte grundsätzlich fachmedizinische Gutachten ein, da die befassten Richter nicht über die adäquate fachmedizinische Kompetenz verfügen, einen medizinischen Sachverhalt selber zu bewerten. Kommt der Sachverständige im Ergebnis zu einer Fehlbehandlung, schlagen Gerichte sodann gerne eine vergleichsweise Klärung vor, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen, so wie hier, meint Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema