Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren!

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Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hundert weitere Prozesserfolge zu entnehmen.

Landgericht Köln: Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Implantation einer Permanentelektrode nach vermehrten lumbalen Bandscheibenvorfällen, LG Köln, Az.: 25 O 229/15.

Chronologie

Der Kläger litt aufgrund vermehrter lumbaler Bandscheibenvorfällen an einem chronischen Schmerzsyndrom. Aufgrund dessen ließ er sich in 2012 ein lumbales SCS-System implantieren. Nach einem Sturzereignis setzten ihm die Behandler eine Permanentelektrode ein. Die Schmerzen steigerten sich jedoch und der Kläger war zu zahlreichen Nachbehandlungen gezwungen. Entzündungen traten auf.

Verfahren

Das Landgericht Köln hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der gerichtlich befasste Sachverständige fest, dass die Behandlung in einigen Punkten nicht lege artis erfolgt sei und zu einem entsprechenden Schaden beim Kläger geführt habe. Daraufhin hat das Gericht den Parteien angeraten, sich auf eine pauschale Entschädigungssumme zu einigen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Das Gericht begründet den Vergleichsvorschlag insbesondere mit Rücksicht auf den erheblichen Aufwand einer weiteren Beweisaufnahme. Dieser Aufwand könnte tatsächlich noch erheblich ausfallen, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, fest.



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