Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor.

Landgericht Köln: Kapselfibrosen nach Mammaaugmentation, 20.000,- Euro, LG Köln, Az.: 25 O 298/15

Chronologie

Die Klägerin begab sich erstmals in 2005 in eine Klinik, in der der Beklagte als Belegarzt tätig war, zwecks Brustvergrößerung. Da das Ergebnis nicht zufriedenstellend war, mussten in der Folge bis 2013 insgesamt sechs weitere Korrekturoperationen erfolgen. Es werden dem Beklagten mehrere ärztliche Fehlleistungen sowie eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung vorgeworfen.

Verfahren

Das Landgericht Köln hat die Angelegenheit fachmedizinisch hinterfragen lassen und im Ergebnis sodann den Parteien angeraten, sich auf eine pauschale Abfindungssumme in Höhe von 20.000,- Euro zu einigen. Eine außergerichtliche Klärung war aufgrund der Regulierungsverweigerung des Haftpflichtversicherers des Beklagten zuvor gescheitert.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Für Schönheitsoperationen gelten erhebliche Aufklärungspflichten auf Behandlerseite, da die Operationen nicht absolut indiziert sind. Der Mediziner trägt die Beweislast für eine hinreichende Aufklärung. Ist ein Belegarzt für einen Behandlungsfehler verantwortlich, so ist grundsätzlich nicht die Klinik, in der er tätig ist, passivlegitimiert, sondern die Ansprüche richten sich unmittelbar gegen den Belegarzt, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki klar.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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