Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Osnabrück 

Tod nach Tumorrezidiv eines Gallenblasenkarzinoms, 30.000,- Euro, LG Osnabrück, 3 O 983/14

Chronologie:

Der zwischenzeitlich verstorbene Patient befand sich beim Beklagten zur Nachsorge eines Gallenblasenkarzinoms in Behandlung. Der Beklagte verkannte ein Tumorrezidiv hinter der Vena portae.

Verfahren:

Das Landgericht Osnabrück hat ein radiologisches Sachverständigengutachten eingeholt, das den Verdacht einer verspäteten Auswertung der CT-Aufnahmen bestätigte. Daraufhin verurteilte das Gericht den Beklagten zu einer Schadensumme von 30.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Da der Gutachter einen groben Behandlungsfehler konstatierte, kehrte sich die Beweislast in dieser Angelegenheit um und die Ehefrau des Patienten erhielt eine angemessene Entschädigung, stellt RA Dr. D.C. Ciper, LLM fest.



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