Arzthaftungsrecht, Medizinrecht: Prozesserfolg vor dem Landgericht Osnabrück

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Landgericht Osnabrück, Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Fehlerhafte Plattenosteosynthese nach Radiusfraktur, 15.000,- Euro, LG Osnabrück, Az.: 3 O 964/14

Chronologie:

Die Klägerin stürzte im häuslichen Umfeld und zog sich dabei eine Radiusfraktur im Bereich des linken Arms zu. Notfallmäßig wurde sie in das beklagte Klinikum verbracht und dort unverzüglich operiert. Es erfolgte eine Plattenosteosynthese. Postoperativ stellten sich Schwellungen und Schmerzen ein. Eine weitere Kontrolluntersuchung ergab, dass eine Schraube in den Gelenkspalt des Handgelenks hineinragte. Der Beklagtenseite wird daher eine fehlerhafte operative Versorgung vorgeworfen.

Verfahren:

Das Landgericht Osnabrück hat zu dem Vorfall ein Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses bestätigte eindeutige Fehler hinsichtlich der Behandlung der Beklagtenseite. Die fehlerhaft eingebrachte Schraube hätte frühzeitiger entfernt werden müssen. Der Klägerin wäre dadurch eine mehrmonatige Leidensdauer erspart geblieben. Die Parteien einigten sich sodann auf Vorschlag des Gerichtes auf einen Vergleichsbetrag von 15.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Eindeutige Fehllagen von Osteosynthesematerial bedürfen oftmals der sofortigen operativen Behebung, um nachhaltige Schäden, wie zum Beispiel die Entstehung eines Nervenschadens, eines Morbus Sudeck, etc. zu verhindern. Finden entsprechende Kontrollen nicht statt und entsteht dadurch ein gesundheitlicher Schaden, so steht dem Patienten in der Regel ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz zu, stellt Rechtsanwalt Dr. D. C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Über uns:

Wir sind eine schwerpunktmäßig im Medizinrecht (im Bereich des Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) bundesweit rechtsberatend tätige Kanzlei. Durch unsere Kanzleistandorte in Italien und Frankreich sind wir in der Lage internationale Rechtsberatung anzubieten.

Als Mitgesellschafter der „Europäischen Anwaltskooperation“ EWIV steht uns darüber hinaus ein grenzüberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur Verfügung, dem zwischenzeitlich rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind.

Seit Gründung der Kanzlei am Standort Düsseldorf durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. im Jahre 1995 ist ein junges dynamisches Team herangewachsen.

Es ist beabsichtigt, weitere Standorte zu gründen. Das anwaltliche Standesrecht erlaubt es seit Kurzem, dass Rechtsanwälte auch Zweigstellen unterhalten dürfen.



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