Arzthaftungsrecht: Prozesserfolg vor dem Landgericht Koblenz

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Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hundert weitere Prozesserfolge zu entnehmen.

Landgericht Koblenz: Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Schwerwiegende Komplikationen nach Spontanpartus, LG Koblenz, Az.: 1 O 341/14

Chronologie

Bei der seinerzeit 17-jährigen Klägerin kam es im Auto auf dem Weg zum Krankenhaus zu einer Spontanpartus. Während des Geburtsvorgangs verlor sie viel Blut. Nach der Geburt stellte sich u.a. hohes Fieber ein. Eine Notoperation sowie anschließend ein Aufenthalt auf einer Intensivstation waren erforderlich. Weitere Komplikationen traten ein. Den behandelnden Ärzten wird insbesondere ein fehlerhaftes Diagnose- und Therapiemanagement vorgeworfen.

Verfahren

Das Landgericht Koblenz hat ein fachärztliches Gutachten zu dem Vorfall eingeholt. Als Ergebnis stellte der Sachverständige u.a. eine verzögerte Ausschabung fest. Das Gericht hat den Parteien sodann zu einem Vergleich in angemessener Höhe angeraten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Ein Spontanpartus ist eine spontane, unvorbereitete Entbindung. Diese ist naturgemäß riskanter als die normale Entbindung. Dennoch gibt es auch hierfür ärztliche Grundregeln, die eingehalten werden müssen, was hier offensichtlich nicht der Fall war, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki fest.



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