Arzthaftungsrecht - Unterlassene Befunderhebung

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Landgericht Berlin - vom 09. November 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Unterlassene Befunderhebung bei entzündetem Situs, LG Berlin, Az. 35 O 448/10

Chronologie:
Die Klägerin litt unter Unterbauchschmerzen und stellte sich in der Praxis der Beklagten vor. Diese untersuchte die Klägerin aber nur auf Magenbeschwerden. Auch bei den weiteren Vorstellungen innerhalb der nächsten Tage kam es zu keiner gründlichen Abklärung der Ursachen. Adäquate Befunde erhob die Beklagte nicht, so dass sie einen ausgeprägt entzündeten und vereiterten Situs verkannte.

Verfahren:

Da eine außergerichtliche Einigung scheiterte, musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige bestätigte den klägerischen Vortrag und stellte schwere Versäumnisse bei der Behandlung fest. Daraufhin schlug das Gericht einen Vergleich über 5.000,- Euro vor. Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM hielt diesen Vergleichsvorschlag für untersetzt. Er konnte schließlich erreichen, dass im Rahmen einer gerichtlichen Mediation vor dem Landgericht Berlin (Az. 401 AR 315/13 ME) eine Einigung über 15.000,- Euro zustandekam.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Durch hartnäckiges Verhandeln der Prozessvertreter der Klägerin gelang es in der vorliegenden Sache, dass die Beklagtenseite schließlich eine Vergleichssumme akzeptierte, die über dem dreifachen Betrag des gerichtlichen Vergleichsvorschlages lag. Das sogenannte "Mediationsverfahren" bietet eine gute Möglichkeit, ein derartiges Verfahren für beide Seiten zu einer gütlichen Einigung zuzuführen.


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